Private Haftpflichtversicherungen

Die Private Haftpflichtversicherung greift immer dann, wenn durch das Verhalten des Versicherungsnehmers ein Schaden passiert. Durch die gesetzlich verankerte Schadensersatzpflicht (§ 823 BGB) ist nämlich jeder dazu verpflichtet, für verursachte Schäden aufzukommen.

Private Haftpflichtversicherung – Was versichert ist

Die Private Haftpflichtversicherung umfasst in der Regel Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Mietsachschäden. Das heißt, der Anbieter der Privaten Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, welche Schadensersatzforderungen berechtigt sind und übernimmt diese. Andersherum trägt die Versicherung auch die Kosten, die für einen etwaigen Prozess aufzuwenden sind – wenn Zweifel an den Schadensersatzansprüchen bestehen.

Im Detail greift die Private Haftpflichtversicherung, wenn Gegenstände be- oder Personen geschädigt wurden. Es besteht auch ein Versicherungsschutz bei Ersatzansprüchen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einer Person durch das Verhalten des Versicherungsnehmers ein Gewinn durch die Lappen gegangen ist.

Für wen die Private Haftpflichtversicherung geeignet ist

Der Name trügt, denn die Private Haftpflichtversicherung ist – im Gegensatz zum Äquivalent bei der Kfz-Versicherung – keine Pflichtversicherung. Zumindest gibt es kein Gesetz, was Personen verpflichtet, eine Private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Inhaltlich betrachtet gibt es allerdings schon eine Art Verpflichtung, denn eine Private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer in erster Linie vor einem wahren finanziellen Desaster im Schadensfall. Denn wer unversichert einen Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Vermögen.

Dabei kommt es im Übrigen auch nicht darauf an, ob eine Person besonders aktiv ist und unterwegs vergleichsweise mehr passiert. Denn auch Couch-Potatoes müssen einmal zum Einkaufen. Und wenn dabei ein Einkaufswagen auf dem Parkplatz auskommt, ist das zwar noch nicht existenzbedrohend, allerdings kann das richtig teuer werden.

Vorteile der Privaten Haftpflichtversicherung

Versicherungsnehmer mit einer Privaten Haftpflichtversicherung gehen leichter durchs Leben. Das heißt nicht, dass sie vorsätzlich und leichtfertig agieren, sondern, dass eine etwaige Bedrohung der finanziellen Existenz auch einen enormen Druck auf die Person bedeutet. Die Private Haftpflichtversicherung ist vergleichsweise günstig und auch als Familienversicherung nutzbar. Dabei sind alle angegebenen Personen versichert.

Nachteile der Privaten Haftpflichtversicherung

Die Gefahr liegt – wie immer – im Detail. Gefälligkeitshandlungen, also wenn der Versicherungsnehmer bei der Autoreparatur hilft und dabei einen Schaden anrichtet – sind in der Regel nicht im Standardpaket versichert. Gleiches gilt für geliehene Gegenstände. Daher ist ein genauer Vergleich der Versicherungsdetails im Vorfeld nötig.

Kriterien für den Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung

Auch bei der Privaten Haftpflichtversicherung sind die Details ausschlaggebend für die Höhe des Beitrags und die Schadensersatzleistung. Daher müssen die folgenden Kriterien im Vorfeld auf den Prüfstand:

  • die Schadensersatzleistung. Verglichen werden muss, was im Standardpaket enthalten ist. Personenschäden, Sachschäden und Mietschäden sowie Vermögensschäden gelten als Minimal-Paket.

  • die Extraleistungen. Hierbei geht es um eine Kosten-Nutzen-Abwägung. Sinnvoll sind beispielsweise die Absicherung von Gefälligkeiten sowie die Versicherung von geliehenen Gegenständen. Wie wirkt sich die Leistung aber auf den Versicherungsbeitrag aus? Oder ist die gewünschte Leistung bereits anderweitig abgedeckt? Ein Beispiel kann hier die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit sein. Viele Organisationen bieten eine Versicherung für Ihre Mitglieder an. Hier rentiert sich eine Nachfrage.

  • die Deckungssumme. Versicherungspolicen können mit Deckungssummen von 1 bis 10 Millionen abgeschlossen werden. Die Veränderungen am Beitrag sind hingegen gering. Deshalb empfiehlt es sich, Versicherungssummen lieber höher zu wählen.

  • die Familienversicherung. Versicherungsnehmer sollten auf Nummer sicher gehen und alle zu versichernden Personen in die Police eintragen, obgleich Kinder automatisch mit der Versicherung ihrer Eltern Versicherungsschutz genießen.

  • die Aufsichtspflicht. Eine Besonderheit ist in Zusammenhang mit Kindern zu beachten, die unter sieben Jahren alt sind. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, besteht kein Anspruch auf Schadensersatzleistungen. Unter sieben Jahren sind sie nicht schuldfähig.

  • der Versicherungsschutz muss sich explizit auch auf Schadensfälle im Ausland erstrecken.

  • die Forderungsausfalldeckung. Angenehm ist es, wenn diese bereits im Standardpaket der Privaten Haftpflichtversicherung inbegriffen ist. Darunter fallen nämlich Zahlungen der Versicherung in dem Fall, dass der Gegner nicht zahlen kann, weil keine Versicherung besteht und kein Vermögen vorhanden ist.

  • die Absicherung von Schlüsselschäden ist oft nicht im Standard-Versicherungspaket enthalten. Wichtig ist diese Klausel dann, wenn der Versicherungsnehmer Schlüssel mit sich führt, die Gebäude des Arbeitgebers öffnen können, oder es im Wohnhaus eine Schließanlage gibt.

Tipps zur Privaten Haftpflichtversicherung

Um einen Haftpflichtschaden zu melden, sollten Versicherungsnehmer Informationen zum verursachten Schaden, zu Zeit und Ort sowie zum Schadenshergang an die Versicherung übergeben. Die unverzügliche Information der Versicherung ist darüber hinaus obligatorisch. Grundsätzlich gilt: Nie ein Schuldeingeständnis abgeben, keine Zahlungen leisten und in jegliche Kommunikation den Versicherer einbinden.