Reisegepäckversicherung

Häufig passiert es, dass Reisegepäck auf einem Flug verloren geht oder jemand die Koffer während des Urlaubsaufenthaltes stiehlt. Eine Reisegepäckversicherung, die der Verbraucher vor Antritt der Reise abschließt, schützt vor Diebstahl und Beschädigung des Gepäcks. Bei einem Versicherungsfall zahlt diese den vollständigen Wert des Reisegepäcks oder den Betrag der vereinbarten Versicherungsnummer.

REISEGEPÄCKVERSICHERUNG – WAS VERSICHERT IST

Die Reisegepäckversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die das Gepäck des Versicherungsnehmers auf allen Reisen weltweit versichert, und zwar ohne Selbstbehalt. Versichert ist die Beschädigung oder das Verlorengehen des Gepäcks bei Unfällen, Diebstahl oder einer Naturkatastrophe. Wenn der Koffer des Verbrauchers beim Aufgeben oder während des Fluges verloren geht oder es zu einer Beschädigung kommt, übernimmt die jeweilige Versicherung die Kosten des Gesamtwerts des Reisegepäcks. Zudem erhält der Versicherte einen Prozentsatz der maximalen Versicherungssumme, wenn das Gepäck bei einem Flug nicht am selben Tag eintritt und der Verbraucher sich Kleidung und andere Gegenstände für die Fortsetzung der Reise zulegen muss.

Je nach Versicherungsanbieter kann eingeschränkter Versicherungsschutz bei Zubehör und Kostbarkeiten wie Schmuck, Video- und Fotoapparaten, Brillen oder elektronischen Kommunikationsmitteln bestehen. Gestohlenes Geld oder Fahrkarten sind häufig nicht als Versicherungsgegenstand in der Reisegepäckversicherung involviert. Zudem sind die Regelungen der Reisegepäckversicherungsanbieter streng und greifen in vielen Fällen bei Diebstahl nicht. So gilt es beispielsweise als grob fahrlässig, wenn der Versicherte seinen Laptop im Zug nicht mit auf die Toilette nimmt. Ein anderes Negativbeispiel für wenig kundenorientierte Versicherungsbedingungen: Wenn der Koffer neben dem Verbraucher steht und gestohlen wird, ist das für viele Versicherungen eine fahrlässige Handlung des Versicherten, da der Koffer nicht zwischen den Beine stand.

FÜR WEN DIE REISEGEPÄCKVERSICHERUNG GEEIGNET IST

Die Reisegepäckversicherung ist eine Zusatzversicherung, die der Versicherungsnehmer bei Reiseabschluss dazubuchen kann. Sie lohnt sich für Geschäftsreisende oder Personen, die mit wertvollem Gepäck verreisen. Die Versicherungssumme beträgt in der Regel 1000 Euro und kostet je nach Reisedauer und Anbieter zwischen 10 und 60 Euro. Der Verbraucher kann eine Reisegepäckversicherung auch für ein ganzes Jahr abschließen. Notwendig ist eine Reisegepäckversicherung nur in seltenen Fällen. Das Reisegepäck ist in der privaten Hausratversicherung mitgeschützt.

VORTEILE DER REISEGEPÄCKVERSICHERUNG

Die Reisegepäckversicherung bietet Komplettschutz beim Abhandenkommen des Gepäcks bei Flügen, im Hotel oder in einer Gepäckaufbewahrung. Besonders hervorzuheben ist, dass die Versicherung Geld für Ersatzkäufe sofort bereitstellt, wenn das Reisegepäck verspätet am Bestimmungsort ankommt. Je nach Versicherungsanbieter sind Gegenstände wie Surfbretter, Fahrräder oder Schmuck mitversichert. Das Reisegepäck ist bei Diebstahl aus einem abgeschlossenen Auto oder beim Zelten auf einem Campingplatz mitversichert.

NACHTEILE DER REISEGEPÄCKVERSICHERUNG

Geld, Dokumente, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden, Handys, medizinische Gegenstände wie Prothesen und Kontaktlinsen sind nicht versichert. Zudem muss der Versicherungsnehmer bei Verlust des Gepäcks durch Diebstahl oder Abhandenkommen nachweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat, sonst besteht kein Versicherungsschutz. Die Reisegepäckversicherung hat viele Klauseln und Regeln. Es empfiehlt sich, die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Versicherungsanbieters gut durchzulesen und auf Praxistauglichkeit zu prüfen.

KRITERIEN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER REISEGEPÄCKVERSICHERUNG

Die Reisegepäckversicherung ist eine Zusatzversicherung, die der Verbraucher bei Reisen abschließen kann. Einige Punkte sind entscheidend:

  • das Leistungspaket. Nicht alle Versicherungsanbieter versichern das komplette Reisegepäck. In vielen Fällen sind Schmuck und Fotoapparate von der Versicherung ausgeschlossen bzw. der Versicherte bekommt nur einen Teil der Kosten erstattet.

  • die Versicherungssumme variiert stark. Einige Versicherungen versichern Schäden von bis zu 1.000 Euro, andere dagegen bis zu 3.000 oder 6.000 Euro.

  • die Reisedauer. Es gibt Reisegepäckversicherungen, die der Versicherungsnehmer für Tage oder Wochen abschließen kann. In der Regel greift die Versicherung bei Reisen von bis zu 45 Tagen. Der Verbraucher kann die Reisegepäckversicherung für ein ganzes Jahr abschließen und mehrere Reisen antreten, bei denen das Gepäck versichert ist.

  • die Kriterien des Versicherungsanbieters. In vielen Fällen greift die Versicherung bei Diebstahl oder Raub des Gepäcks nicht, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Viele Versicherungsnehmer wissen das nicht. Ein „falsch“ abgestellter Koffer ist nicht versichert. Der Interessierte sollte sich vorher ausführlich über die Versicherungsbedingungen informieren, da die Definition von „falsch“ variiert.

  • Die Kosten für den Abschluss einer Reisegepäckversicherung liegen generell maximal bei 50 bis 60 Euro.

  • Die Notwendigkeit der Reisegepäckversicherung muss jeder für sich entscheiden. Ein komplettes Reiseversicherungspaket, das Reiserücktrittsversicherung und Auslandskrankenversicherung beinhaltet, ist oft günstiger und lohnenswerter.

TIPP ZUR REISEGEPÄCKVERSICHERUNG

Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen raten von einer Reisegepäckversicherung ab, da diese in den seltensten Fällen greift und der Versicherte auf den Kosten sitzen bleibt. Zudem ist das Reisegepäck in vielen Hausratsversicherungen mitversichert, sodass eine Zusatzversicherung unnötig ist. Allerdings, wer viel fliegt und viele Geschäftsreisen oder private Reisen pro Jahr unternimmt, dem kann es eher passieren, dass das Gepäck nicht oder zu spät am Ankunftsort ankommt. In diesem Fall ist eine Jahres-Reisegepäckversicherung lohnenswert.