Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung greift immer dann, wenn das Tier des Versicherungsnehmers einen Schaden verursacht.

Tierhalterhaftpflichtversicherung - Was versichert ist

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung umfasst in der Regel die Prüfung und Begleichung der Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Auch übernimmt die Versicherung die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung im Streitfall.

Grundsätzlich deckt die Tierhalterhaftpflichtversicherung Schäden ab, die durch Hunde, Pferde und Zugtiere entstanden sind. Besitzt der Tierhalter außergewöhnlichere Haustiere, bedarf es eines gesonderten Gesprächs mit dem Versicherungsanbieter. Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz nur für Sachbeschädigungen, nicht für körperliche Bissverletzungen.

Den bestmöglichen Rundum-Schutz erhalten Pferdehalter, wenn sie neben dem Fremdreiterrisiko, die Reitbeteiligung, Schlitten- und Kutschfahrten sowie Turniere und Rennen als Versicherungsbausteine mit aufnehmen. Darüber hinaus kann die Versicherung auf Pferdetransport-Anhänger sowie das Reiten mit und ohne Sattel erweitert werden. Mietsachschäden abzusichern, empfiehlt sich insbesondere für die Besitzer von Hunden.

Für wen die Tierhalterhaftpflichtversicherung geeignet ist

An dieser Stelle ist ein Blick in die Private Haftpflichtversicherung sinnvoll, denn Schäden, die durch kleine Tiere wie Katzen, Kaninchen, Vögel und Bienen verursacht werden, können Bestandteil dieser Versicherung sein. Ist das der Fall, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nötig. Geeignet ist die Versicherung damit insbesondere für die Halter von Pferden und Hunden.

Achtung: Bei der Hundehaftpflicht gibt es große regionale Unterschiede. In Berlin, Thüringen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ist sie Pflicht. In Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen ist die Hundehaftplicht für sogenannte Listenhunde vorgeschrieben. Darunter fallen in erster Linie Kampfhunde. In Nordrhein-Westfalen ist die Hundehaftpflicht obligatorisch für Tiere, die mehr als 20 Kilogramm auf die Waage bringen und größer als 40 Zentimeter sind, sowie für Listenhunde.

Vorteile der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auch wenn ein Tier noch so gut erzogen ist, kann - ähnlich wie bei einem Kind - vielleicht durch eine Schrecksekunde oder dergleichen ein Unfall passieren. Daher hat die Tierhalterhaftpflichtversicherung den entscheidenden Vorteil gegen den Faktor X bei der Tierhaltung abzusichern.

Nachteile der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Grundabsicherung ist vergleichsweise gering. Der Versicherungsnehmer muss zusätzliche Versicherungsbausteine detailliert vergleichen und den individuellen Ansprüchen entsprechend anpassen.

Kriterien für den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auch bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es beim Versicherungsvergleich einige Kriterien zu berücksichtigen.

  • die Schadensersatzleistung. Es gibt Tierhalterhaftpflichtversicherungen, die auch dann Schadensersatz leisten, wenn der Halter seine Pflicht verletzt, auf das Tier zu achten.

  • die Beiträge. Diese variieren insbesondere in Abhängigkeit vom Tier. Einige sind im Übrigen ganz ausgeschlossen oder sind nur sehr teuer zu versichern. Darüber hinaus schlägt sich auch das Alter des Tierhalters in den Beiträgen nieder. Älteren Menschen wird in diesem Zusammenhang mehr Erfahrung unterstellt. Der Versicherungsbeitrag ist hier günstiger.

  • die Arbeitstiere. Wachhunde beispielsweise sind über die Betriebshaftpflicht versichert.

  • die Deckungssumme. Sie liegt zwischen zwei und vier Millionen Euro.

  • die Leistungen für Hunde- und Pferdehalter. Der Versicherungsschutz sollte im In- und Ausland bestehen. Das Haftungsrisiko bei der privaten Beaufsichtigung sollte inbegriffen sein. Deckschäden - und damit etwaige ungewollte Schwangerschaften - sollten inbegriffen sein.

  • die Leistungen explizit für Hundehalter. Mietsachschäden sollten zwingend inbegriffen sein. Darüber hinaus ist die Mitversicherung von Welpen bis zu sechs Monaten in der Regel üblich.

  • die Leistungen explizit für Pferdehalter. Das Fremdreiter-Risiko und Reitbeteiligungen sollten über die Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert sein. Darüber hinaus sind in der Regel Flurschäden mit versichert sowie der Nachwuchs bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres.

Für den Vergleich der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind folgende Details nötig: das Alter des Halters, die Art des Tieres, die Anzahl der Tiere, die Versicherungslaufzeit und eine etwaige Anstellung im öffentlichen Dienst.