Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland zum Sozialversicherungssystem und ist teilweise an die Krankenversicherung gekoppelt. Die Pflegeversicherung ist im Regelfall für alle Bürger verpflichtend.

Pflegeversicherung – Was versichert ist

Die Pflegeversicherung deckt die Kosten ab, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird. Als pflegebedürftig gelten Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger und seelischer Krankheit zumindest für 6 Monate nicht in der Lage sind, ohne Hilfe ihren Alltag zu bewältigen. Die Kostenübernahme regeln die Krankenkassen nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit (Stufe 1 – 3). Auf Stufe 1 benötigt der Patient wenig Pflege, auf Stufe 3 deutlich mehr. Die Stufe 0 ist eine Sonderklasse, in der Demenzerkrankte und Menschen mit psychischer und physischer Behinderung eingegliedert werden. Falls der Pflegeaufwand die Stufe 3 übersteigt, gewährt die Pflegeversicherung häufig Pflegesachleistungen (für geschulte Pflegekräfte) und vollstationäre Pflegeleistungen (z.B. Unterbringung in einem Pflegeheim).

Einige Pflegebedürftige, die keine Hilfe beispielsweise durch tägliche Besuche von Pflegern erhalten, können Pflegegeld beantragen und dieses frei verwenden. Pflegebedürftige können zu Hause, teilstationär oder stationär betreut werden. Je nach Schwere der Krankheit und Wunsch des Patienten kommt die Pflegeversicherung für einen Teil der Kosten auf oder übernimmt diese vollständig.

Für wen die Pflegeversicherung geeignet ist

Die Pflegeversicherung ist wie die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Unfallversicherung eine Pflichtversicherung. Sie ist meist an die Krankenversicherung gebunden. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch bei derselben Krankenkasse pflegeversichert. Mitglieder, die das 23. Lebensjahr überschritten haben und noch keine eigenen Kinder haben müssen einen zusätzlichen Eigenanteil von 0,25% vom Bruttogehalt zahlen. Ansonsten sind die Kosten der Pflegeversicherung solidarisch aufgeteilt, das heißt, der Arbeitsgeber übernimmt 50% und der Arbeitnehmer ebenfalls.

Private Krankenkassen sind immer dazu verpflichtet, neben einer privaten Krankenversicherung ihren Mitgliedern auch eine private Pflegeversicherung anzubieten. Selbstständigen, Freiberuflern und sonstigen Personen, die aus einem Grund aus der gesetzlichen Versicherung herausfallen, steht es offen, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen oder einer privaten Pflegeversicherung beizutreten.

Vorteile der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung deckt theoretisch die Kosten, falls der Versicherte durch lange Krankheit oder Unfall zum Pflegefall wird. Während der Pflegedauer sind die Bedürftigen automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, die sonst der Arbeitgeber tragen würde. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wiedereingliederung ins Berufsleben und kommt für Leistungen zur sozialen Sicherung auf. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige Geld erhalten, um zumindest ihre Lebenshaltungskosten decken zu können.

Außerdem kommt die Versicherung dafür auf, dass die Wohnung des Pflegebedürftigen auf dessen Bedürfnisse abgestimmt wird. So werden den Versicherten beispielsweise Geräte und Hilfen zur Verfügung gestellt, die ihnen helfen, besser im Alltag zurecht zu kommen.

Nachteile der Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt oft nicht für Mehraufwendungen auf. Daher entscheiden sich viele Versicherungsnehmer zusätzlich für eine private Pflegeversicherung, so dass im Notfall alle Kosten abgedeckt sind. Auch deckt der von den Krankenkassen berechnete Bedarf meist nicht den tatsächlichen Bedarf. So haben Versicherungsnehmer häufig ungewollt Zusatzkosten zu begleichen.

Kriterien für den Abschluss einer Pflegeversicherung

Alle Arbeitnehmer in Deutschland sind versicherungspflichtig und bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit automatisch versichert.

  • Andere Personengruppen (Beamte, Selbstständige, Studenten usw.) können wählen, ob sie privat oder gesetzliche pflegeversichert sein wollen.

  • Ein Antrag auf Pflegeleistungen kann ab dem 15. Lebensjahr selbst gestellt werden.

  • Diejenigen, die einen Angehörigen kostenlos pflegen, können einen jährlichen Steuerfreibetrag geltend machen.

  • Ob eine private Pflegeversicherung zusätzlich zur gesetzlichen sinnvoll ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Hier sollte der Versicherte sich bei den Krankenkassen und Versicherungsunternehmen über deren Leistungsangebot gut informieren.

Tipps zur Pflegeversicherung

Allgemein besteht eine Versorgungslücke im Bereich der Pflegeversicherung. Versicherte, die eine Pflegebedürftigkeit befürchten, sollten sich rechtzeitig um eine gute Absicherung kümmern.