Büroversicherung

Als eine Spezialform der bekannten Inventar- oder auch Hausratversicherung, nutzen insbesondere klassische Bürobetriebe die Absicherung über eine Büroversicherung. Die Büroversicherung umfasst die komplette kaufmännische und technische Betriebsausstattung des Bürobetriebs. Die Büroversicherung wird oft auch als Geschäftsinhaltsversicherung tituliert und gilt als klassische Schadensversicherung. Da Firmen sehr unterschiedlich strukturiert sind, ist die Variabilität bei der Büroversicherung enorm.

Büroversicherung - Was versichert ist

Versichert sind die eingetragenen Gegenstände geben Wetterschäden (Sturm, Hagel) sowie gegen Feuer, Einbruch und Vandalismus. Eine optionale Zusatzkomponente ist bei den meisten Versicherungen die Absicherung gegen Glasbruch und Elementarschäden. Darüber hinaus sind mit der Büroversicherung schadensbedingte Unterbrechungen abgesichert. Hier entsteht der Schaden meist durch entgangene Umsätze sowie laufende Kosten (Löhne, Miete, ...).

Für wen die Büroversicherung geeignet ist

Grundsätzlich ist eine Büroversicherung für alle Bürobetriebe geeignet. Die Elektronikkomponente sichert Gewerbetreibende gegen Diebstahl, Beschädigung und Ausfall von Elektronikgeräten ab. Die Inhaltsversicherung deckt die Einrichtung im Büro ab. Wird in der Regel hauptsächlich mit einer Software gearbeitet, empfiehlt es sich, diese mit der gleichnamigen Versicherungskomponente abzusichern. Hauptnutzer der Büroversicherung sind Anwälte, Notare, Architekten, Ingenieure und Steuerberater. Zudem ist eine Büroversicherung insbesondere auch für Start-ups empfehlenswert. Viele Versicherungen gewähren Rabatte und helfen im Schadensfall, die Selbstständigkeit nicht gleich wieder ad acta legen zu müssen.

Vorteile der Büroversicherung

Ungeplante Unkosten für die Reparatur oder den Ersatz von Einrichtungsgegenständen und elektronischen Geräten können schnell zur wirtschaftlichen Gefahr für einen Betrieb werden. Nicht so, wenn im Fall eines Einbruchs oder eines Brandes die Büroversicherung den Schaden ersetzt. Damit liegt der größte Vorteil darin, keine Rücklagen für den Schadensfall bilden zu müssen.

Nachteile der Büroversicherung

Jede Leistung schlägt sich auf den Versicherungsbeitrag nieder. Das Grundpaket fällt vergleichsweise gering aus und deckt nur Schäden ab, die aus Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser sowie Einbruch und Vandalismus resultieren. Die Komponentenwahl einer Büroversicherung sollte sorgfältig überlegt werden, damit der passende Schutz gewährleistet ist. Das erfordert einen recht hohen Zeitaufwand. Ändert sich der Geschäftsalltag, sollte auch über eine Anpassung der Versicherung nachgedacht werden.

Kriterien für den Abschluss einer Büroversicherung

Nur selten gibt es die Büroversicherung in Reinform. Grundsätzlich gilt, die Leistungen und auch Versicherungsbeiträge genau zu vergleichen. Hierbei hilft der folgende Katalog:

  • die Kombinationsmöglichkeiten: Gerade die Büroversicherung besteht aus vielen verschiedenen Komponenten. Zu wählen gilt es dann aus den Komponenten der Elektronikversicherung, der Softwareversicherung, der Inhaltsversicherung, der Betriebshaftpflichtversicherung, der Firmenrechtsschutzversicherung und der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

  • die Gefahren: Grundsätzlich stehen in der Versicherungspolice die Schäden, bei denen die Büroversicherung haftet. Doch es gibt auch die Variante einer Versicherung unbenannter Gefahren. Ausnahmen stehen detailliert in der dazugehörigen Liste.

  • die Beweggründe: Während Schäden, denen ein Vorsatz zugrunde liegt, grundsätzlich nicht versichert sind, besteht für fahrlässig entstandene Schäden oft eine Deckungssumme von bis zu 50.000 €. Diese sind beim jeweiligen Versicherungsanbieter detailliert zu prüfen.

  • die Bargeldklausel: Die Versicherung bezahlt grundsätzlich den Neuwert oder die Reparatur an beschädigten Gegenständen. Eine Ausnahme ist jedoch der Diebstahl von Bargeld. Hier erstattet die Versicherung den Geldwert nur nach bestimmten Höchstgrenzen, die meist zwischen 20.000 und 30.000 € liegen. Allerdings macht der Aufbewahrungsort hier einen entscheidenden Unterschied. Die Höchstsumme ist nur bei einer Aufbewahrung im Safe zu erwarten. Lag das Geld in einem verschließbaren Behälter, werden meist nur 2.000 bis 3.000 € rückerstattet. Mit 200 bis 300 € zufriedengeben müssen sich diejenigen, die ihre Kasse nicht unter Verschluss halten.

  • die Schlösserklausel: Auch beim Austausch von Schlössern begleicht die Versicherung nicht den Neuwert. Hier tun Versicherungsnehmer gut daran, den von den Versicherungen gesetzten Höchstwert genau zu vergleichen.

  • der Versicherungsort: In der Police müssen alle zu versichernden Büroräume stehen. Nur dann greift die Versicherung im Schadensfall.

  • die Versicherungssumme: Grundsätzlich muss diese genau den Wert der Gegenstände widerspiegeln. Danach berechnet sich auch der Versicherungsbeitrag für den Versicherungsnehmer.

Tipp zur Büroversicherung

In puncto Versicherungssumme muss Folgendes beachtet werden: Versicherungsnehmer dürfen den Wert an kaufmännischer und technischer Betriebsausstattung weder unter- noch überschätzen. Im Schadensfall zahlt die Versicherung den Höchstbetrag oder die Schadenssumme. Die Versicherungssumme zu niedrig anzusetzen, bedeutet selbst den Rest zu bezahlen. Wird der Betrag zu hoch angesetzt, bringt das indes keinen Mehrwert, da die Versicherung im Schadensfall nur den tatsächlich entstandenen Schaden begleicht.