Pferde-Haftpflichtversicherung

  • Halter von Pferden sind in Deutschland nicht verpflichtet, sich gegen Schäden, die von ihren Tieren verursacht werden, zu versichern. Sie sollten dies aber unbedingt tun, raten alle Experten, denn sonst kann es im Schadensfall sehr teuer werden. Die Pferdehaftpflichtversicherung sollte zum Standard eines jeden Halters gehören, denn durch das Tier verursachte Schäden können sehr hoch sein, während die jährlichen Versicherungsbeiträge vergleichsweise sehr gering sind.

  • Per Gesetz haftet grundsätzlich jeder Pferdebesitzer für Schäden, die sein Tier verursacht. Ob den Halter dabei eine Schuld trifft, ist egal. Die Pferdehaftpflichtversicherung ist somit die wichtigste Versicherung für Pferde.

  • Auf diesem Ratgeber-Portal erklären wir, warum die Pferdehaftpflichtversicherung für jeden Halter obligatorisch sein sollte, was sie kostet, welche Leistungen sie bietet und welche unterschiedlichen Varianten es auf dem Markt gibt.

  • Warum eine Pferdehaftpflichtversicherung?

  • Die Pferdehaftpflichtversicherung sollte für jeden Halter zum Standard gehören, weil er per Gesetz für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden, haftet, ganz gleich, ob ihn eine Schuld trifft oder nicht. Da die private Haftpflichtversicherung für Schäden durch Hunde oder Pferde nicht zuständig ist, gehört die Pferdehaftpflicht dazu, wenn man sich für diese Tiere entscheidet.

  • Denn wie schnell ist ein Pferd zum Beispiel aus der Weide ausgebrochen und verursacht einen folgeschweren Verkehrsunfall. Da gerade Personenschäden unendlich hoch ausfallen können, ist ein Halter ohne Pferdehaftpflichtversicherung schnell in den finanziellen Ruin getrieben. Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung sind Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden abgedeckt, die durch ein versichertes Pferd unabhängig von der Schuldfrage verursacht wurden.

  • Auch wenn beispielsweise das Pferd beim Ausreiten oder bei der Pflege plötzlich austritt und Reiter oder Pfleger dabei verletzt, ist bereits ein Haftpflichtschaden entstanden. Eventuelle Schmerzensgelder oder Schadensersatzansprüche trägt dann die Versicherungsgesellschaft. Wer also Pferde hält, sollte keinesfalls auf die wichtige Pferdehaftpflichtversicherung verzichten.

  • Leistungen einer Pferdehaftpflichtversicherung

  • Wie andere Versicherungen aus dem Haftpflichtbereich schützt auch eine Pferdehaftpflichtversicherung vor unberechtigten oder zu hohen Forderungen und reguliert finanzielle Schäden, die durch das Tier beziehungsweise die Tiere des Halters an Vermögen, Sachen oder Personen verursacht wurden. Sie leistet dann zum Beispiel Zahlungen für Schmerzensgeld oder Schadensersatzforderungen. Wenn Pferdehalter eine Versicherung abschließen, sollten sie unbedingt auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten, weil insbesondere Personenschäden oft unendlich hoch sein können. Die Mindestdeckungssumme liegt üblicherweise bei drei Millionen Euro, manchmal auch darunter. Versicherungsexperten raten hingegen zu einer weit höheren oder unbegrenzten Deckungssumme, auch wenn dies etwas höhere Beiträge für den Versicherungsnehmer bedeutet.

  • Etwas kompliziert ist die Regelung bei Pferdehaftpflichtversicherungen bei sogenannten Reitbeteiligungen. Das Pferd kann sowohl den „Fremdreiter“ als auch unbeteiligte Dritte schädigen. Üblich ist es deshalb bei verschiedenen Gesellschaften, bei Reitbeteiligungen die Namen der anderen Reiter aufzuführen, um eventuelle Schäden dann durch den Deckungseinschluss abzudecken. Alternativ kann der Versicherungsnehmer mit den „Fremdreitern“ eine Haftungsverzichtserklärung vereinbaren, um eventuelle Schadensersatzansprüche auszuschließen.

  • Wenn ein Pferd Sachschäden an Zäunen oder gemieteten Boxen verursacht, sind diese nicht unbedingt mitversichert. Potentielle Versicherungsnehmer sollten dies vor dem Abschluss einer Police prüfen und gegebenenfalls solche Dinge mitversichern. Ab dem zweiten Pferd räumen die Versicherungen üblicherweise Rabatte ein, Fohlen unter einem Jahr sind meist mitversichert. Reisen Pferdehalter öfter ins Ausland, sollten sie auch die Regelungen bezüglich dieses Details zuvor prüfen, weil ein allgemeiner Auslandsschutz nicht besteht. Wenn Pferde gewerblich genutzt werden, beispielsweise für einen Reitstall, sollte der Betreiber eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung abschließen, weil in der „normalen“ Pferdehaftpflichtversicherung die gewerbliche Nutzung nicht abgedeckt ist.

  • Mit einer Selbstbeteiligung kann der Pferdehalter die Versicherungsbeiträge senken. Pferdehaftpflichtversicherungen kommen übrigens auch für eventuell notwendige lebenslange Rentenzahlungen auf, wenn die bei einem Unfall geschädigte Person nicht mehr arbeiten kann. Auch die Teilnahme an Reitturnieren, ungewollte Deck-Akte und andere spezielle Zusätze können mitversichert werden.

  • Wer eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen möchte, sollte sich angesichts der vielen unterschiedlichen Angebote und Varianten vorab gut informieren. Dies geht am besten im Internet oder bei spezialisierten Versicherungsgesellschaften. Grundsätzlich sollte man sich immer mehrere Angebote einholen, so lassen sich Kosten für die Beiträge sparen und die individuell passende Lösung finden.

  • Varianten und Kosten der Pferdehaftpflichtversicherung

  • Einige Versicherungsgesellschaften haben sich auf Tierhaftpflichtversicherungen spezialisiert. Interessenten sollten auf jeden Fall eine Gesellschaft auswählen, die entsprechende Angebote hat. Es gibt zahlreiche Spezialisierungen und Details und wer sich vorab gut informiert und beraten lässt, wird die für ihn individuell passende Pferdehaftpflichtversicherung zu einem guten Preis finden. Grundsätzlich gibt es zahllose Varianten, im Folgenden werden die gängigsten kurz skizziert:

  • Eine Versicherung mit einer Summe von fünf Millionen Euro mit Fremdreiterrisiko und Reitbeteiligungen, mit Turnierteilnahmen; Mietsachschäden an Boxen, Anhänger und Utensilien kostet mit 150 Euro Selbstbeteiligung ab etwa 70 Euro pro Jahr für das erste Pferd, für jedes weitere Pferd werden etwa 50 Euro fällig. Ohne Selbstbeteiligung steigen die Kosten in dieser Variante auf etwa 90 Euro für das erste Pferd und etwa 65 Euro für weitere Tiere.

  • Eine Versicherung zu den gleichen Bedingungen, aber mit doppelter Versicherungssumme, also zehn Millionen Euro, kostet mit Selbstbeteiligung etwa 75 Euro jährlich für das erste Pferd und knapp 60 Euro für weitere Pferde. Ohne Selbstbeteiligung steigen die Kosten auf rund 100 Euro (etwa 75 Euro für weitere Tiere). Mit der sehr hohen Versicherungssumme 20 Millionen müssen ohne Selbstbeteiligung knapp 90 Euro für das erste Tier und etwa 65 Euro für weitere Pferde bezahlt werden, ohne Selbstbeteiligung sind es knapp 120 Euro beziehungsweise knapp 90 Euro für weitere Tiere.