Kranken-zusatzversicherung

Fast 90 % aller Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, die übrigen sind privat versichert. Aufgrund der politischen Vorgaben zur Gesundheitspolitik gab es in den vergangenen Jahren immer mehr Einschnitte bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Grund: Seit Jahren mühen sich verschiedene Koalitionen an diversen Gesundheitsreformen, meist von wenig Erfolg gekrönt. So muss im Gesundheitswesen massiv gespart werden, was auch zu Lasten der Leistungen geführt hat.

Mit einer Krankenzusatzversicherung lassen sich viele der Leistungen, die die Gesetzlichen nicht oder nicht mehr bieten, privat versichern. Ob sich der Versicherte dabei für ein Komplett-Paket entscheidet oder einzelne Policen nimmt, hängt von den individuellen Bedürfnissen jedes Versicherten ab.

Eine Krankenzusatzversicherung ist für gesetzlich Krankenversicherte eine gute Möglichkeit, zusätzliche Behandlungskosten abdecken zu lassen. Meist übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Extrakosten nicht und der Patient erhält in diesem Fall den Status eines Privatversicherten.

Was versichert ist

Häufig lassen sich bestimmte Kosten im Krankheitsfall durch eine Selbstbeteiligung an der gesetzlichen Krankenversicherung begleichen. Jedoch sind einige Fälle davon ausgeschlossen und der Versicherte muss die Kosten entweder selbst tragen oder er schließt eine Krankenzusatzversicherung bei privaten Versicherungsunternehmen ab. Zu den Zusatzversicherungen zählen die Auslandskrankenversicherung, Zahnzusatzversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Brillenversicherung und Krankengeldversicherung.

Bei Auslandsaufenthalten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zwar einen Großteil der Kosten, aber einiges bleibt unversichert. So ist beispielsweise ein Rücktransport zur medizinischen Versorgung ins Heimatland selbst zu bezahlen, außer der Versicherte hat eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. In diesem Fall muss er sich keine Gedanken über die Kosten machen. Bei Zahnzusatzversicherungen sollte der Versicherungsnehmer genau hinschauen. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nur die Kosten der zahnmedizinischen Regelversorgung. Bei einem Zahnersatz muss der Patient die vollen Kosten tragen, außer eine Zahnzusatzversicherung deckt einen Teil der Kosten oder übernimmt diese ganz. Eine Krankenhaustagegeldversicherung übernimmt die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes. Die Versicherung zahlt einen festen Geldbetrag pro Aufenthaltstag (auch Wochenende). Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt zwar Krankenhausaufenthalte, kommt jedoch nicht für Mehraufwendungen auf.

Bei der Brillenversicherung wird der Versicherte finanziell unterstützt, wenn er eine neue Brille braucht. Gerade bestimmte Gläser können teuer sein. Die Krankentagegeldversicherung ist sinnvoll, wenn der Arbeitgeber nach 6 Wochen keinen Arbeitslohn mehr zahlt. Zwar tritt dann die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld, jedoch deckt dies oft nicht die Lebenshaltungskosten. Bei der Krankentagegeldversicherung bekommt der Patient einen festen Betrag pro Tag, um seine Kosten zur Lebenshaltung zu decken.

Für wen die Krankenzusatzversicherung geeignet ist

Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen haben in den vergangenen Jahren nach und nach immer mehr abgenommen. Dies liegt an den strukturellen Problemen der Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens. Für die nahe Zukunft ist da auch nicht mit Besserung zu rechnen, eher das Gegenteil wird der Fall sein, weil die Kosten im Gesundheitswesen explodieren.

Leidtragende sind die gesetzlich Versicherten, die weniger Leistungen in Anspruch nehmen können und mehr zuzahlen müssen. Dabei ist es egal, ob es um die ambulante Behandlung geht, um Krankenhausaufenthalte, um zahnärztliche Behandlungen oder andere Bereiche des Gesundheitswesens.

Besonders für zahnärztliche Behandlungen, insbesondere beim Zahnersatz, lohnt sich eine Zusatzversicherung, weil durch das so genannte Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004 nur noch Anspruch auf einen „Befund-bezogenen“ Festzuschuss im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung besteht.

Auch Zuschüsse für Sehhilfen werden, sofern die Versicherten nicht minderjährig oder schwer sehbehindert sind, von gesetzlichen Kassen nicht mehr getragen. Private Versicherungsgesellschaften übernehmen teilweise die Kosten.

Die möglichen Ergänzungen einer Krankenzusatzversicherung, die die Lücken der Gesetzlichen schließen können, können die Versicherten im Paket oder als einzelne Bausteine abschließen. Eine private Krankenzusatzversicherung kann grundsätzlich jeder gesetzlich Krankenversicherte abschließen, der sich nicht komplett privat versichern kann und die Lücken der gesetzlichen Versorgung schließen möchte.

Die Höhe der Beiträge der Krankenzusatzversicherung richten sich nach

  • Alter,

  • Geschlecht und

  • Umfang der gewünschten Leistungen.

Menschen mit einer längeren Krankengeschichte oder bestimmten Vorerkrankungen können von der Versicherung abgelehnt werden oder müssen mit höheren so genannten Risikozuschlägen rechnen.

Wenn Sie sich entschieden haben, sich zusätzlich privat zu versichern, sollten Sie dies – wenn möglich – tun, solange Sie gesund sind. Wenn eine Krankheit bereits eingetreten ist, kann das zu Risikozuschüssen, Ausschlüssen oder sogar einer Ablehnung des gesamten Versicherungsschutzes führen. Jede Versicherung ist ein Vorsorge-Produkt und kann nur funktionieren, wenn das Gleichgewicht zwischen Beitragseinnahmen und Ausgaben für Leistungen stimmt.

Wägen Sie zudem genau ab, welche der vielen möglichen Leistungen einer privaten Krankenzusatzversicherung für Sie und Ihre Familie sinnvoll ist. Auch in diesem Bereich – wie bei allen Versicherungen – kann man sich „überversichern“, und das muss ja nicht sein.

Leistungen einer Krankenzusatzversicherung

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie bestimmte Leistungen bezüglich eines stationären Aufenthaltes absichern. Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben keinen Anspruch auf eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Versicherbar ist sowohl die Unterbringung dort als auch die Chefarztbehandlung. In der Regel werden die Mehrkosten für die bessere Unterbringung sowie die zusätzlich anfallenden Arztkosten von der Versicherung übernommen. Außerdem haben Versicherte bei Abschluss dieser Leistung freie Krankenhauswahl, können also auch Privatkliniken aufsuchen, und natürlich freie Arztwahl.

Zusätzlich können sich Interessenten noch mit einem Krankenhaustagegeld versichern. Gesetzlich Versicherte bezahlen bei einem Krankenhausaufenthalt bis zu 28 Tagen täglich zehn Euro dazu. Dazu kommen eventuell weitere Kosten wie Telefon- und Fernsehgebühren, Fahrtkosten für Angehörige, zusätzlicher verpflegungsmehraufwand, Kosten für die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Auch die eventuell notwendige Unterbringung von Haustieren während der Abwesenheit in einer Tierpension kann Kosten verursachen, die wie alle oben geschilderten Posten nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind. Mit dem Abschluss einer zusätzlichen Krankenhaustagegeld-Leistung sind diese Kosten aber abgedeckt.

Leistungen der ambulanten Krankenzusatzversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen im Bereich der ambulanten Behandlung umfassen folgende Arten:

  • Zuzahlungen zu Arzneimitteln,

  • Vorsorgeuntersuchungen,

  • Psychotherapie,

  • Heilpraktikerleistungen,

  • Heil- und Hilfsmittel,

  • Akupunkturbehandlungen und

  • Sehhilfen.

Dieses Leistungsspektrum kann – wie bei allen Leistungsarten der privaten Krankenzusatzversicherung – einzeln oder als Paket abgeschlossen werden.

Ein Beispiel: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Heilbehandlungen Massagen, Krankengymnastik oder Bäder nur in eingeschränktem Umfang. Mit Hilfe der Zusatzversicherung können Sie diese Kosten abdecken. Außerdem ist die Krankenzusatzversicherung für all diejenigen sinnvoll, die viel Wert auf alternative Behandlungsmethoden wie Naturheilverfahren, Heilpraktiker und Akupunktur Wert legen.

Auch für Brillen- und Kontaktlinsenträger ist diese Absicherung geeignet, da Linsen und Brillengläser unter Umständen sehr teuer werden können. In den meisten Fällen werden die Kosten anteilig oder bis zu einer absoluten Höchstsumme übernommen.

Krankentagegeld

Wer als Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger ausfällt, erhält als gesetzlich Versicherter die gesetzlich festgelegte Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wenn diese eingestellt wird (nach sechs Wochen), springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Sie bezahlt eine Tagegeldleistung in Höhe von 70 % des Bruttolohnes, maximal jedoch 90 % des Nettolohnes. Die genaue Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Einkommen, welches bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Verdient der Versicherte mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, muss er als gesetzlich Versicherter Einbußen in Kauf nehmen. Diesen Verdienstausfall kann die private Krankentagegeld-Leistung zu 100 % ausgleichen. Besonders wichtig ist diese Leistung für Selbständige und Freiberufler, denn die erhalten seit 2009 kein Tagegeld mehr von der gesetzlichen Versicherung.

Pflegetagegeld

Fast zwei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Die gesetzliche Pflegeversicherung weist auch hier Lücken auf, die eine Pflegetagegeld-Zusatzversicherung auffangen kann. Je nach Pflegestufe und Art der Pflege schwanken die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wer aber in einem Pflegeheim untergebracht ist, muss normalerweise mit monatlichen Kosten in Höhe von etwa 3500 Euro rechnen. Ähnlich hoch sind die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, der die Patienten zuhause betreut. Da die Versicherung nicht immer alle Kosten übernimmt, entsteht eine „Unterdeckung“, die vom Gepflegten oder dessen Angehörigen getragen werden muss. Für solche Fälle empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegetagegeld-Zusatzversicherung.

Zahnzusatzversicherung

Die gesetzlichen Versicherungen übernehmen normalerweise einen Anteil von 50 bis 65 % des erstattungsfähigen Betrages, je nachdem, ob der Versicherte über Bonusprogramme an Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat. Kostenintensive Sonderleistungen wie Inlays aus Gold oder Keramik sind durch die gesetzliche Versicherung gar nicht gedeckt. Solche Sonderbehandlungen lassen sich über eine Zahnzusatzversicherung versichern. Die üblichen Tarife bieten normalerweise entweder Basis-, mittlere oder hohe Leistungen. Je nach Tarifstufe zahlt die Versicherung dann mehr oder weniger zu den von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Kosten hinzu. Die Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Behandlung sind gestaffelt und gedeckelt. Das bedeutet, dass pro Jahr nur eine bestimmte Leistungssumme von der Versicherung getragen wird.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Kosten nur in den Saaten der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen besteht. Diese gegenseitige Regelung ist aber noch keine Garantie dafür, dass die Behandlungskosten bei einem Auslandsaufenthalt auch wirklich übernommen werden. Die Krankenkassen erstatten die Kosten nämlich lediglich im Rahmen der deutschen Gebührenordnung. Wenn eine Behandlung im Ausland teurer war als nach der deutschen Gebührenordnung, müssen die Versicherten die Differenz selbst tragen. Mit einer Auslandskrankenversicherung lässt sich dies auffangen. Sie übernimmt zudem eventuell anfallende Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland, falls dieser medizinisch notwendig ist.

Hilfsmittel

Mit diesem Leistungsbestandteil kann man Kosten für notwendige Hilfsmittel wie Gehhilfen, Bandagen, Einlagen und anderes absichern.

Kurleistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen – im Gegensatz zu früher – kaum noch die Kosten für Kuren. Wer sich entsprechend privat zusätzlich versichert, kann sich die Kosten für einen notwendigen Kuraufenthalt teilweise oder ganz erstatten lassen.

Kosten der Krankenzusatzversicherung

Private Krankenzusatzversicherungen, ob einzelne Bereiche oder als Gesamtpaket, können sich für immer mehr Patienten in Deutschland lohnen. Das liegt an den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen, die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesenkt wurden, weil das deutsche Gesundheitssystem  wirtschaftlich schlecht dasteht. Doch ob sich eine Zusatzversicherung wirklich lohnt, muss jeder Patient für seine individuelle Lebenssituation herausfinden und sollte sich entsprechend beraten lassen.

Denn Krankenzusatzversicherungen kosten natürlich zusätzliches Geld. Ob und wie viel, hängt von vielen Faktoren ab:

  • Wie alt und gesund ist der Versicherte,

  • welche Vorerkrankungen gibt es,

  • müssen Familienmitglieder einzeln mitversichert werden etc.?

Erst wenn alle Fragen geklärt ist, sollte man sich unterschiedliche Angebote von Versicherungsgesellschaften einholen und vergleichen.

Wegen der Fülle an unterschiedlichen Angeboten gibt es keine Summe, die wir seriös als Anhaltspunkt genereller Art nennen können. Aber es gibt Richtwerte, die wir nachfolgend aufführen:

So muss ein 40-jähriger, angestellter Mann für eine ambulante Zusatzversicherung ab etwa acht Euro monatlich bezahlen, für eine stationäre Zusatzversicherung ab etwa 30 Euro, für eine Zahnzusatzversicherung ab drei Euro und für ein Komplettpaket ab ca. 35 Euro monatlich. Frauen müssen üblicherweise etwas mehr Beiträge bezahlen. Natürlich gibt es viele Varianten, Unterschiede und Anbieter, so dass eine gründliche Recherche vorab wirklich lohnenswert sein kann.

Vorteile der Krankenzusatzversicherung

Vor allem eine Zahnzusatzversicherung ist für die meisten Versicherungsnehmer praktisch, da ansonsten hohe Kosten im teilweise 3-stelligen Bereich für den Zahnersatz oder zur Kieferorthopädie zu tragen sind. Bei chronisch Erkrankten ist eine Auslandskrankenversicherung nützlich und angebracht, wenn der Patient für längere Zeit im Ausland weilt.

Nachteile der Krankenzusatzversicherung

Eine Krankenzusatzversicherung ist teuer und von Geringverdienern meist nicht tragbar. Gerade diejenigen mit geringem Einkommen können das Pech haben, im Krankheitsfall noch zusätzlich die Selbstkosten tragen zu müssen.

Kriterien für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung

Eine Krankenzusatzversicherung kann grundsätzlich von allen gesetzlich Krankenversicherten, Selbstständigen und Freiberuflern abgeschlossen werden.

  • Da eine Krankenzusatzversicherung privat abzuschließen ist, achten hier die Versicherungsunternehmen auf Alter und Gesundheitszustand des Anfragers. Sollte der Versicherte bestimmte Kriterien nicht erfüllen, wird er entweder nicht versichert oder muss höhere Versicherungssummen zahlen.

  • Das Leistungsangebot einiger privater Versicherungsunternehmen unterscheidet sich erheblich. So sind beispielsweise bei der Zahnzusatzversicherung nicht alle zahnmedizinischen Behandlungen abgedeckt.

  • Die Tarife können ebenfalls von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ausfallen. Hier ist Vorsicht für den Versicherungsnehmer bei der Auswahl geboten.

  • Teilweise können Auslandskrankenversicherungen durch den Abschluss eines Kreditkartenvertrages oder durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub erworben werden.

  • Eine Brillenversicherung wird meist bei einem Optiker nach Wahl abgeschlossen.

Tipps zur Krankenzusatzversicherung

Da die Krankenzusatzversicherung privat ist, sollte der Versicherungsnehmer sich über die verschiedenen Tarife bei den Versicherungsunternehmen erkundigen. Möglicherweise erhält er dieselben Leistungen zu einem geringeren Beitrag.