Kapital-Lebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist ein Klassiker der Altersvorsorge. Sie ist eine von vielen unterschiedlichen Arten der Lebensversicherung und eine Sparanlage und Todesfallabsicherung zugleich.  Beim Tod der versicherten Person bezahlt sie die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme an die bezugsberechtigten Personen oder nach Ablauf der Versicherungsdauer an die Bezugsberechtigten.

Obwohl Vermögen, die durch eine Lebensversicherung resultieren, seit 2005 nicht mehr steuerfrei sind (aber nach wie vor steuerbegünstigt), hat die Kapitallebensversicherung kaum an Attraktivität eingebüßt. Dies liegt daran, dass sie mehrere Vorteile bündelt: Sie ist zugleich Kapital- beziehungsweise Sparanlage und dient der Familienabsicherung beziehungsweise der Altersvorsorge. Sie kann zur Finanzierung von Immobilien eingesetzt werden (Darlehenssicherung) oder kann als Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge wirken.

Lebensversicherungen allgemein

Per Definition dienen Lebensversicherungen grundsätzlich dazu, so genannte biometrische Risiken des Versicherten wie Todesfall oder Langlebigkeit wirtschaftlich abzusichern. Im Versicherungsvertrag wird vereinbart, dass im vereinbarten Versicherungsfall die vereinbarte Leistung an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Der Versicherungsfall kann der Tod während einer bestimmten zeit sein, das ist die Todesfallversicherung oder das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes, das nennt man Erlebensfallversicherung. Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen sind Lebensversicherungen Individualversicherungen, beruhen also immer auf einem Vertrag zwischen Gesellschaft und Versichertem.

Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung. Das bedeutet, sie wird zwischen einem Versicherungsnehmer und einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Durch die Versicherung ist normalerweise der Tod des Versicherten wirtschaftlich abgesichert.

Das versicherte Risiko liegt direkt in der Person, deshalb sind Lebensversicherungen auch so genannte Personenversicherungen. Sie werden grundsätzlich als Summenversicherung abgeschlossen. Das bedeutet, dass im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme als Geldleistung bezahlt wird. Dabei spielt die Höhe des wirklich entstandenen Schadens keine Rolle.

Je nach Vertragsgestaltung und Art der Lebensversicherung können neben oder statt Tod beziehungsweise Erleben auch schwere Krankheiten, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt werden und damit eine Leistung auslösen.

So wird auch die Rentenversicherung als Erlebensfallversicherung zur Lebensversicherung gezählt und nicht nur Todesfallversicherungen. Als Leistung einer Rentenversicherung wird eine regelmäßige Zahlung seitens der Versicherungsgesellschaft fällig.

Kapital-Lebensversicherungen Arten

Die Kapital-Lebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist eine Art der Lebensversicherung, die sowohl Todesfallabsicherung als auch Sparanlage ist. Beim Tod der versicherten Person zahlt sie die vertraglich vereinbarte Summe an die Bezugs-berechtigten Personen beziehungsweise nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer an die Bezugsberechtigten.

Die klassische Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall sieht sichere beziehungsweise fast sichere Leistungen vor und ist deshalb nach wie vor so beliebt, auch wenn sie steuerlich seit 2005 nicht mehr so günstig ist wie zuvor.

Die Kapitallebensversicherungen in ihren unterschiedlichen Gruppen und Ausprägungen werden zwischen Verkaufsbezeichnungen und Tarifen unterteilt. Neben der genannten klassischen gibt es auch die Kapitallebensversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (zum Beispiel Sterbegeldversicherung), die Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben, die so genannte Termfix-Versicherung und verschiedene Optionstarife.

Alle Arten und Varianten von Kapitallebensversicherungen haben Gemeinsamkeiten: Sie dienen der Kapitalanlage, arbeiten mit Überschusssystemen und basieren auf einer kalkulatorischen Grundidee. So erhält der Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung seines Vertrages den so genannten Rückkaufwert, der nicht dem tatsächlichen Vertragswert entspricht. Der Rückkaufwert ist niedriger, weil er um Stornoabschläge vermindert wird. Versicherte sollten also grundsätzlich versuchen, Kapitallebensversicherungsverträge nicht vorzeitig zu kündigen, weil dies einen finanziellen Verlust mit sich bringt. Die Stornoabschläge resultieren daraus, dass die Versicherungsgesellschaften Anlagen mit höherer Liquidität und dementsprechend geringerer Rendite vorhalten müssen.

Die Versicherer dürfen grundsätzlich in alle gängigen Kapitalanlagen investieren und das Geld der Versicherten dort arbeiten lassen. Allerdings gibt es bezüglich der Investitionen in Aktien eine Deckelung: nicht mehr als 35 % dürfen die Gesellschaften in Aktien investieren.

Das Gesellschaftskapital und das Vertragskapital sind strikt voneinander getrennt. Das Vertragskapital befindet sich im so genannten Deckungsstock. Die Kapitalanlagen dieses Deckungsstocks unterliegen den strengen Regeln des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen, des so genannten Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Kapitallebensversicherungen erwirtschaften Zinsüberschüsse aus den Kapitalerträgen der Gesellschaft, die über den Rechnungszins hinausgehen. Die Gesellschaften müssen diese Überschüsse zu mindestens 90 % gutschreiben.

Die Kapitallebensversicherungen sehen neben unsicheren auch sichere beziehungsweise fast sichere Leistungen vor. Die sicheren beziehungsweise fast sicheren Leistungen muss jede Gesellschaft für jeden Vertrag ansparen. Sie muss also für jeden einzelnen Vertrag das vereinbarte Vertragsziel ansparen und die Summe bilden, die hinterher bei Fälligkeit ausbezahlt werden muss. Nur die unsicheren Leistungen werden nach dem Versicherungsprinzip finanziert. Dieses Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme funktioniert so: Viele Versicherte zahlen einen Geldbetrag (Versicherungsbetrag) in den Geldtopf der Versicherungsgesellschaft ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf den vertraglich vereinbarten Schadenausgleich zu erhalten.

Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit der Leistungsfälligkeit müssen die Gesellschaften dementsprechend sparsam wirtschaften, um das System funktionstüchtig zu erhalten. Dieses System beziehungsweise Prinzip gilt grundsätzlich für alle Versicherungsarten: alle Versicherungsgesellschaften müssen kapital bilden. Aber die Kapitallebensversicherungen heißen so, weil es für sie ganz besonders gilt.

Die gemischte Lebensversicherung

Der „Klassiker“ unter den Kapitallebensversicherungen ist die gemischte Lebensversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme kommt bei Todesfall oder bei Erlebensfall zur Auszahlung. Die Leistung muss also in jedem Fall erbracht werden, entweder beim Todesfall oder beim Erleben des vereinbarten Vertragsendes. Deshalb muss die Versicherungsgesellschaft für jeden einzelnen Vertrag die zu erbringende Leistung ansparen. Stirbt der Versicherungsnehmer früh, ist die Leistungspflicht höher als der bis dahin gesparte Betrag. Dann greift das von allen Versicherungsarten bekannte Versicherungsprinzip.

Die gemischte Lebensversicherung ist in all ihren Varianten, also auch beispielsweise fondsgebunden, in vielen Staaten wie auch in Deutschland die beliebteste Art der Lebensversicherung. Die günstige steuerliche Behandlung der Erträge war und ist Hauptursache für diese Erfolgsgeschichte der Kapitallebensversicherungen, auch wenn die Kapitalerträge bei Verträgen, die ab 2005 geschlossen wurden, nicht mehr gänzlich steuerfrei, sondern „nur“ noch steuerbegünstigt sind.

Optionstarife oder variable Kapitallebensversicherung

Hier sammeln sich alle Varianten der oben dargestellten Kapitallebensversicherungsformen. Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten wie zum Beispiel verschiedene Ablaufoptionen, reduzierte Todesfallleistungen oder Anpassungsoptionen während der Laufzeit. Der Todesfallanteil und der Sparanteil der Versicherungsgesellschaften können in bestimmten Grenzen variabel gestaltet werden, um auf aktuelle Bedürfnisse reagieren zu können.

So kann beispielsweise der Sparanteil der Versicherung so stark reduziert werden, dass der Vertrag nur noch eine Risikoversicherung ist. Es gibt auch die Möglichkeit, bei vermindertem Bedarf an Versicherungsschutz den Risikoanteil zu minimieren.

Die Termfix-Versicherung

Die Termfixversicherung heißt so, weil bei dieser Variante die Kapitalleistung immer zu einem vertraglich festgelegten Termin fällig wird. Versichert ist hierbei die Beitragszahlung. Stirbt der Versicherte (in den meisten Fällen ist das der Beitragszahler), müssen keine weiteren Beiträge geleistet werden.

Die Leistung wird davon nicht berührt. Das Risiko liegt also im frühen Tod des Beitragszahlers, weil dadurch die Pflicht zur Zahlung der zur Finanzierung der Ablaufleistung benötigten Beiträge entfällt.

Kapitallebensversicherung auf zwei verbundene Leben

Hier gibt es zwei versicherte Personen. Die vereinbarte Versicherungssumme wird nur einmal – nämlich beim Tod der ersten Person während der Versicherungsdauer – fällig. Das nennt sich Versicherung auf den ersten Tod. Ebenfalls möglich, allerdings selten in Anspruch genommen ist die Variante, bei der erst beim Tod beider Versicherter bezahlt wird beziehungsweise wenn einer der beiden überlebt. Das heißt dann Versicherung auf den zweiten Tod.

Kapital-Lebensversicherung mit Todesfallschutz

Bei dieser Form der Lebensversicherung endet die Beitragszahlung mit einem bestimmten, vereinbarten Zeitpunkt, zum Beispiel dem 75 Lebensjahr. Danach läuft sie beitragsfrei weiter. Die vereinbarte Leistung wird dann erbracht, wenn die versicherte Person stirbt oder das vereinbarte, meist sehr hohe Alter, erreicht hat. Bei manchen Tarifen kann der Versicherte am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung abrufen. Dann wird die Lebensversicherung beendet oder bleibt mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen. Diese Form ähnelt der gemischten Lebensversicherungsform, nur ist ein sehr später Ablauf vereinbart.

Die aufgeschobene Rentenversicherung

Bei der so genannten aufgeschobenen Rentenversicherung wird bei vorzeitigem Todesfall meistens wenigstens die Summe ausgezahlt, die bisher einbezahlt wurde. So beinhalten traditionelle Rentenversicherungen kein tatsächliches Todesfallrisiko, sondern ein Erlebensfallrisiko. Es ist hierbei ziemlich wahrscheinlich, dass eine gewisse Zahl von Rentenzahlungen erfolgt, weil ein vorheriger Tod unwahrscheinlich ist. Deshalb müssen diese Renten auch für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Weitere Rentenzahlungen werden immer unwahrscheinlicher, so dass die Finanzierung nach dem Versicherungsprinzip schleichend gegenüber dem Ansparen den Vorzug erhält. Lebt der Versicherte sehr lange, ergibt sich eine höhere Gesamtleistung als an Beiträgen gezahlt wurde.

Immer dann, wenn die Kapitalerträge nur als Rentenzahlungen erfolgen, wird nach dem Ertragswert der Rente versteuert. Dabei ist es egal, ob eventuell schon vor Beginn der Rentenzahlung in der Aufschubphase Kapitalerträge erwirtschaftet wurden. So bleiben Kapitalerträge aus der Aufschubhase, also der Vertragszeit vor Rentenbeginn, steuerfrei. Meist gibt es das Kapitalwahlrecht, also die Wahl des Versicherten, sich den Gegenwert der Rente (Kapitalabfindung) auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Dann gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie bei der gemischten Lebensversicherung.

Es gibt auch gemischte Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht. Dann wird im Erlebensfall kein Kapital, sondern eine Rente bezahlt, im Todesfall während der Auschubphase hingegen eine Todesfallleistung in vertraglich vereinbarter Höhe. Diese Verträge haben während der Aufschubzeit Todesfallcharakter und anschließend Erlebensfallcharakter.

Riester- und Rürup-Renten werden besonders steuerlich durch staatliche Zulagen gefördert. Dafür besteht kein Kapitalwahlrecht. Zudem dürfen diese Formen nicht beliehen werden, nicht übertragen werden und vor dem 60. Lebensjahr nicht verwertet werden.

Kapitallebensversicherung - Was versichert ist

Bei einer Lebensversicherung unterscheidet man zwischen verschiedenen Versicherungsarten:

  • TodelfallversicherungBei der Todesfallversicherung, die am geläufigsten ist, bekommen nach dem Tod des Versicherungsnehmers Bezugsberechtigte eine Geldleistung vom Versicherungsunternehmen. Bezugsberechtigte sind beispielsweise Ehepartner oder eigene Kinder.

  • ErlebensfallversicherungZu der Erlebensfallversicherung zählen private Rentenversicherungen zur Altersvorsorge. Die bekannteste Form davon ist die sogenannte Riester-Rente. Da die Versicherungsdauer normalerweise erlischt, wenn der Versicherte noch lebt, spricht man von Erlebensfall. Diese Art der Versicherung ist kapitalbindend, das heißt, dass die eingezahlten Beiträge erst zum Versicherungsende ausgezahlt werden. Meist werden private Rentenabsicherungen darüber hinaus finanziell vom Staat unterstützt, so dass der Versicherte eine größere Auszahlung als Einzahlung erwarten kann. Die Zahlungen erfolgen monatlich als Rente zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenzahlungen.

  • BerufsunfähigkeitsversicherungDie Berufsunfähigkeitsversicherung gehört ebenfalls zu den Lebensversicherungen. Ähnlich der Unfallversicherung, ist der Versicherte hier bei Unfällen und Krankheiten abgesichert, durch die er keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachkommen kann. Sobald es dem Versicherungsnehmer nicht mehr möglich ist, einen Beruf auszuüben, erhält er vom Versicherungsunternehmen monatliche Geldleistungen. Diese dienen dem Erhalt des Lebensstandards neben dem Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.Die eher seltene Aussteuerversicherung ist von einem Vater für seine Tochter abschließbar. Diese erhält die Versicherungsleistung in Form der Versicherungssumme, wenn sie zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr heiratet oder wenn sie das 25. Lebensjahr vollendet hat, ohne verheiratet zu sein.

Für wen die Lebensversicherung geeignet ist

Die Todesfallversicherung kann abgeschlossen werden, wenn der Versicherte seine Familie bzw. Verwandtschaft im Falle eines Ablebens finanziell versorgt wissen will. Sollte der Versicherungsnehmer Suizid begehen, ist das Versicherungsunternehmen erst 3 Jahre danach zur Auszahlung der Versicherungssumme verpflichtet. Bei Tötung des Versicherten erhalten die Bezugsberechtigten umgehend die Summe, vorausgesetzt sie waren an der Tötung des Versicherten in keiner Weise beteiligt. In diesem Fall erlischt der Anspruch unwiderruflich.

Eine Erlebensfallversicherung in Form einer privaten Altersvorsorge ist für jeden empfehlenswert, der befürchtet, durch die staatliche Rente im Alter nicht gut genug versorgt zu sein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist empfehlenswert, um im Fall der Berufsunfähigkeit seinen Lebensstandard halten zu können.

Vorteile der Kapital-Lebensversicherung

Positiv zu sehen ist, dass durch die unterschiedlichen Lebensversicherungen die Versicherten finanziell einen Zuschuss erhalten. Dieser Zuschuss hilft ihnen oder den Bezugsberechtigten in einer neuen Lebenssituation zurechtzukommen.

Vor allem für Versicherungsnehmer, die Angehörige versorgt wissen wollen, sind Lebensversicherungen eine gute Alternative. Eine private Rentenversicherung ist immer ein Plus, da man den Versicherungsbeitrag selbst bestimmen kann. Auch kleine monatliche Sparbeiträge können im Alter hilfreich sein.

Nachteile der Kapital-Lebensversicherung

Lebensversicherungen, außer der Erlebensfallversicherung, sind mit hohen Kosten verbunden. So können sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist nur Versicherte mit einem hohen Einkommen leisten. Doch gerade geringer Verdienende sind im Falle einer Berufsunfähigkeit auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Lebensversicherungen haben eine lange Laufzeit, weswegen sie sich zum Teil erst nach Jahrzehnten rentieren. Die Beiträge für Lebensversicherungen werden nach der traditionellen Versicherungsmathematik berechnet, das gilt sowohl für Risiko-Lebensversicherungen als auch Kapital-Lebensversicherungen. Doch heutzutage wird die moderne Finanzmathematik zur Beitragskalkulation empfohlen. So kann es sein, dass Beiträge zu hoch oder niedrig sind.

Kriterien für den Abschluss einer Lebensversicherung

Private Versicherungsunternehmen erwarten von den Versicherten gewisse Voraussetzungen zum Versicherungsabschluss.

  • Alternativen prüfen. Es kann manchmal sinnvoller sein, eine Rentenversicherung abzuschließen. Hier gilt es abzuwägen, ob eine Einmalzahlung am Ende der Laufzeit gewünscht ist oder ob der Betrag als monatliche Rente fließen soll.

  • Gesundheitszustand wahrheitsgemäß angeben. Der Versicherungsunternehmer darf nicht an chronischen Krankheiten leiden, die zum Tod führen könnten. Dann ist der Abschluss einer Lebensversicherung nicht möglich.

  • Regelungen zum Unfalltod prüfen. In der Regel ist dieser in einer guten Versicherung mit abgedeckt. Ansonsten kann es sinnvoll sein, eine Unfalltod-Zusatzversicherung abzuschließen.

  • Aufschläge bei Ratenzahlungen vermeiden. Bei monatlicher Beitragszahlung werden Aufschläge fällig. Wird der Beitrag als jährlicher Einmalbetrag bezahlt, fallen diese Aufschläge weg.

  • Garantiezinsen vergleichen. Kein Versicherungsnehmer sollte sich beim Abschluss einer Lebensversicherung aufgrund drohender Garantiezinssenkung zeitlich unter Druck setzen lassen. Besser ist, unterschiedliche Versicherer miteinander zu vergleichen und einen unabhängigen Versicherungsberater hinzu zu ziehen.

Tipps zur Kapital-Lebensversicherung

Eine klassische Lebensversicherung ist jederzeit kündbar. Doch der Rückkaufswert (der Betrag, den der Versicherte erhält) liegt oft unter der Beitragssumme. Eine Lebensversicherung vor Ablauf der Einzahlungsfrist zu kündigen ist deshalb mit Verlusten verbunden. Besteht bereits bei Abschluss der Versicherung der Hintergedanke, die Lebensversicherung als Spar-Ersatz zu nutzen, sollten die Alternativen Festgeld, Sparbriefe oder Bausparvertrag in Betracht gezogen werden.