Motorradversicherungen

Eine Motorradversicherung ist – genau wie eine Kfz-Versicherung Pflicht. Jedes Motorrad muss eine gültige Haftpflichtversicherungspolice haben. Dieses „Minimalprogramm“ ist durch diverse Bausteine erweiterbar, die in Leistungsumfang und Preis von Anbieter zu Anbieter variieren.

MOTORRADVERSICHERUNG – WAS VERSICHERT IST

Die Haftpflichtversicherung, die den Pflicht-Part darstellt, sichert ab, wenn durch einen Motorradfahrer Schäden an Dritten entstehen. Übernommen werden neben Reparaturkosten auch Pauschalbeträge für die Wertminderung, etwaige Wiederbeschaffungskosten im Falle eines Totalschadens sowie Folgekosten für Gutachter und Anwalt. Auch Kosten, die für Personenschäden zu begleichen sind, sind über die Haftpflichtversicherung mit abgedeckt.

Ein sinnvolles Add-on ist die Teilkaskoversicherung. Diese tritt in Kraft, wenn äußere Einflüsse Schäden verursachen. Darin inbegriffen sind wetterbedingte Schäden sowie Wildunfälle oder Marderbisse. Vergleichbar mit der Vollkaskoversicherung beim Auto ist die gleichnamige Variante für Motorräder. Sie reguliert die Schäden, die am Motorrad des Versicherungsnehmers entstehen – unabhängig vom Verursacher.

FÜR WEN DIE MOTORRADVERSICHERUNG GEEIGNET IST

Bei der Motorradversicherung stellt sich nicht die Frage, ob diese nötig ist, sondern vielmehr, welche Versicherungsart der Versicherungsnehmer nutzen möchte. Hier kann er zwischen einer reinen Haftpflichtversicherung, einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung wählen. Erlaubt es der Geldbeutel, ist in jedem Fall zu einer Teilkaskoversicherung zu raten. Die Vollkaskovariante empfiehlt sich bei neuen oder teuren Motorrädern. Ein Vergleich des Versicherungsbeitrags für beide Varianten ist an dieser Stelle empfehlenswert. Achtung: Versicherungsnehmer sollten beim Rechenexempel ebenso verschiedene Selbstbeteiligungsbeiträge durchrechnen, um zu einem idealen Preis-Leistungs-Verhältnis zu kommen.

BEITRAGSBERECHNUNG: TYPKLASSE, HUBRAUM UND PREIS

Jeder Biker muss sein Motorrad ausreichend gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichern. Im Gegensatz zu Kfz-Versicherungen werden Motorräder nicht nach Typ oder Marke der Maschine versichert. Die Tarife werden nach Hubraum und nach der Einteilung Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad bestimmt. Die dritte Gruppe sind die Kraftroller. Es gibt im Bereich der Motorradversicherungen eine Pflicht für jeden Halter eines Motorrades, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Empfehlenswert sind aber zusätzlich eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung.

Wie bei Kfz-Versicherungen lohnt sich unfallfreies Fahren, da dann die Versicherungsbeiträge sinken. Es gibt ebenfalls gestaffelte Schadensfreiheitsklassen. Wer sich neu versichert, sollte auf jeden Fall zunächst genau überlegen, welche Versicherung er benötigt und dann intensiv recherchieren, welcher Anbieter nicht nur das passende Angebot hat, sondern auch preisgünstiger ist als andere. Das geht heutzutage dank diverser Vergleichsseiten im Internet sehr einfach und schnell.

Für die Beitragshöhe sind:

  • die Einteilung in die Motorradklassen,

  • die Hubraumzahl sowie

  • Preis,

  • Größe und

  • teilweise auch die Kilometerzahl

entscheidend. Wenn die Versicherung, bei der Sie auch andere Versicherungsarten abgeschlossen haben, eine Motorradversicherung anbieten, sollten Sie diese, wenn sie passt, bevorzugen, weil Sie dann möglicherweise Bonustarife genießen können. Manche, leider zu wenige, Gesellschaften bieten auch den so genannten Sistierungsverzicht an. Der bedeutet, dass das Motorrad das ganze Jahr über angemeldet und versichert ist, dennoch ein 30 %-Preisnachlass angeboten wird. In unseren Nachbarländern Schweiz und Österreich ist dies übrigens üblich.

DIE EINZELNEN MOTORRADVERSICHERUNGEN
Motorrad-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung muss jeder Motorradfahrer haben, sie ist gesetzlich vorgeschrieben für denjenigen, der eine Maschine angemeldet hat. Sie ist die „Basis“ und kann bei Bedarf aufgestockt werden durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Ohne eine passende Haftpflichtversicherung kann bei einem Unfall oder anderen Schäden ganz schnell das finanzielle Chaos ausbrechen, weil der Halter beziehungsweise der Fahrer für die Schäden selbst aufkommen müsste. Die Versicherung übernimmt bei Unfällen die Kosten für entstandene Schäden. Versicherte sollten darauf achten, dass die Versicherungssummen hoch genug sind.

Versicherungsgesellschaften bieten in der Regel drei Arten der Haftpflichtversicherung zur Auswahl an. In der ersten Variante gibt es die gesetzliche Mindestdeckung von einer Million Euro für Personenschäden, 400.000 Euro für Sachschäden und 40.000 Euro für Vermögensschäden. Die zweite Möglichkeit ist die Pauschabdeckung, hier sind zwei Millionen Euro angesetzt. Bei der dritten Variante gilt eine unbegrenzte Deckung für Schach- und Vermögensschäden, für Personenschäden sind 7,5 Millionen Euro angesetzt.

Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages ist darauf zu achten, dass eine Obliegenheitsklausel enthalten ist. Die greift dann, wenn der Versicherte seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Dann wird die Leistung auf die Mindestdeckung zurückgefahren. Wie bei Kfz-Versicherungen auch müssen Motorrad-Freunde darauf achten, stets pünktlich und regelmäßig die Beiträge zu bezahlen und keine Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu machen. Sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Haftpflichtversicherungen gelten normalerweise nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Allerdings gilt dies nicht für alle Gesellschaften und Tarife. Recherchieren Sie immer genau, welche Versicherung für Sie speziell passt.

Die Vollkasko-Versicherung

Den besten Versicherungsschutz für Motorradfahrer bietet die Vollkaskoversicherung. Neben den Leistungen der Haftpflichtversicherung und der Teilkaskoversicherung bietet sie zusätzliche Leistungen, die die Entschädigung bei selbst verschuldeten Unfällen betrifft.

Alle Unfälle mit Wildtieren sind abgesichert. Auch bei Totalschäden am Motorrad greift die Vollkaskoversicherung. Wenn ein Motorrad länger als sieben Jahre nicht angemeldet war, greift die Vollkaskoversicherung, indem sie die vorige Schadensfreiheitsklasse länger gültig hält.

Der Nachteil einer Vollkaskoversicherung ist sein höherer Preis. Jeder Motorradfahrer muss sich im Vorfeld entscheiden, welchen Schutz er benötigt. Wer ein Motorrad least, braucht auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung. Diese schützt zusätzlich zu den genannten Schadensfällen ebenso vor allen Schäden von Vandalismus sowie bei allen selbst verschuldeten Schäden.

Die Teilkasko-Versicherung

Neben der gesetzlich vorgeschrieben Haftpflichtversicherung empfehlen Fachleute, zusätzlich zumindest eine Teilkasko – eventuell sogar eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Was bietet eine Teilkaskoversicherung an zusätzlichem Schutz? Sie schützt zusätzlich vor Diebstahl, Unfallflucht oder Schäden durch Brand, Hagel sowie Glasbruch.

Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder Wildunfälle (nur bei Haarwild!) sind also ebenso abgesichert, was für Motorradfahrer sehr wichtig ist, da gerade Unfälle mit Haarwild keine Seltenheit sind. Des Weiteren ist ein Schaden abgesichert, an den man im Vorfeld vielleicht gar nicht denkt: Wenn einem bei einer Probefahrt das Motorrad entwendet wird, entschädigt die Versicherung ebenfalls. Allerdingst tut sie dies nur dann, wenn der Eigentümer des Motorrads es dem potentiellen Käufer nur für einen bestimmten Zeitraum, also zum Beispiel für eine vereinbarte Zeit für eine Probefahrt, überlassen hat.

VORTEILE DER MOTORRADVERSICHERUNG

Das eingangs erwähnte „Minimalprogramm“, also die Haftpflichtversicherung, die obligatorisch ist, wenn man im Besitz eines Motorrads ist, regelt im Schadensfall die berechtigten Ansprüche des Unfallgegners. Das bedeutet, dass bereits beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung klar ist, dass die Schadensansprüche von Dritten in jedem Fall beglichen werden. Das ist ein großer Vorteil. Darüber hinaus kann bereits beim Kauf eines Motorradrades der Versicherungsnehmer in Maßen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag nehmen. Hubraum und die Unterscheidung in Leichtkraftrad, Kleinkraftrad und Motorroller dienen einer ersten Einordnung und wirken sich auf den Versicherungsbeitrag aus.

NACHTEILE DER MOTORRADVERSICHERUNG

Die Regionalklasse, die sich stark auf den Versicherungsbeitrag auswirkt, ist vom Versicherungsnehmer nicht beeinflussbar. Sie richtet sich nach statistischen Werten, die die Unfallhäufigkeit einer Region ausgeben – die sich dann wieder auf den Versicherungsbeitrag niederschlägt. Darüber hinaus ist die Schadensfreiheitsklasse entscheidend für den Versicherungsbeitrag. Und diese ist an denjenigen gebunden, auf dessen Namen das Motorrad zugelassen ist. Viele Jahre als „ungenannter“ Zweitfahrer sind für Versicherungen irrelevant.

KRITERIEN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER MOTORRADVERSICHERUNG

Nun stellt sich noch die Frage nach vergleichbaren Kriterien. Hierbei stehen die folgenden Punkte im Fokus:

  • die Versicherungsdeckungssumme. Diese kann stark variieren. Die minimalste Deckungssumme für Personenschäden liegt bei 2,5 Millionen Euro, bei 500.000 Euro für Sachschäden und bei 50.000 Euro Vermögensschäden. Die maximal mögliche Versicherungssumme beträgt 100 Millionen Euro.

  • etwaige Kombi-Rabatte. Viele Versicherungen bieten ein kostengünstiges Kombi-Paket an, wenn Auto und Motorrad gemeinsam versichert werden.

  • das Stellplatz-Kriterium. Gerade bei Motorrädern ist oft der Unterstellplatz entscheidend für den Versicherungsbeitrag. Am kostengünstigsten wirkt sich eine abschließbare Garage aus.

  • Sonderrabatte nach Berufsgruppen. Beamte und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst sind gern gesehene Versicherungsnehmer. Manche Anbieter gewähren ihnen Rabatte.

  • die Selbstbeteilung. Sie stellt ein beliebtes Mittel dar, um die Versicherungsbeiträge zu senken. Als Faustregel gilt: Bei hoher Selbstbeteiligung sind die Versicherungsbeiträge vergleichsweise gering.

  • die Saisonzulassung. Bei Motorrädern, die in den Wintermonaten in der Regel abgemeldet und untergestellt werden, eignet sich ein Saisonkennzeichen. Dies ermöglicht einen Versicherungsschutz – je nach Anbieter – von zwei bis elf Monaten und verhindert unnötige Bürokratie beim jährlichen An- und Abmelden.

  • die Werkstattklausel. Bindet der Versicherungsnehmer sich vertraglich an eine bestimmte Werkstatt, wirkt sich das sicherlich positiv auf den Versicherungsbeitrag aus. Aber Achtung: Erhebt diese Werkstatt vergleichsweise hohe Preise für eine Reparatur, rechnet sich die Werkstattklausel unterm Strich nicht.

  • die Leistungsbausteine von Teil- und Vollkaskoversicherungen, die zumindest gegen unbeeinflussbare Wetterbedingungen und Diebstahl absichern.

WECHSEL DER MOTORRAD-VERSICHERUNG

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Es muss stets eine Frist von einem Monat eingehalten werden. Die Kündigung einer Versicherung muss also immer bis spätestens 30. November schriftlich und formell korrekt eingereicht werden, um zum Jahresende wechseln zu können.

Achtung: Die Kündigung kann nach einem Schaden sofort wirksam werden, wenn danach gekündigt wurde. Die Kündigung der Motorradversicherung sollte der Gesellschaft innerhalb von vier Wochen zugehen, nachdem alle Verhandlungen bezüglich der Leistungspflicht abgeschlossen sind. Das gilt auch für den Fall einer zu Unrecht abgelehnten Leistungspflicht. Solche und weitere Details stehen aber auch immer in den Verträgen, die Sie deshalb stets genau lesen und prüfen sollten, um später vor eventuell unangenehmen und unbedachten Folgen geschützt zu sein.

Wenn Sie eine Motorradversicherung sofort kündigen, haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge. Zudem gibt es ein so genanntes Sonderkündigungsrecht. Dies greift dann, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht oder die Versicherungsbedingungen ändert. Dann gilt ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, ebenso wie bei einem Fahrzeugwechsel oder Neuerwerb eines Motorrads.

Wenn Motorradfahrer mehr in Ausflüge und weniger in zu hohe Versicherungsbeiträge investieren möchte, lohnt sich eine gewissenhafte Recherche im Internet immer. Dort gibt es viele Seiten mit Tarifvergleichsrechnern. Übrigens können Versicherte bei einem Wechsel den bereits erworbenen Schadensfreiheitsrabatt problemlos „mitnehmen“. Der bereits erwähnte Stichtag 30. November gilt übrigens nicht nur für die Anmeldung bei einer neuen Versicherung, sondern auch für die Kündigung der alten Versicherung.

TIPPS ZUR MOTORRADVERSICHERUNG

Die Statistik zur regionalen Häufigkeit von Unfällen mit Motorrädern kommt jährlich. Ebenso jährlich ändern sich die Versicherungsbeiträge bei den meisten Anbietern. Ein regelmäßiger Preis-/Leistungsvergleich bietet sich an dieser Stelle an. Wie bei der Kfz-Versicherung ist auch hier der 30. November der Stichtag, an dem die Versicherung gekündigt sein muss, um ordentlich wechseln zu können.