Riester Rentenversicherung

Die Riester Rente ist seit 2002 eine staatlich geförderte, privat finanzierte Form der Altersvorsorge in Deutschland. Sie ist nach dem Politiker und damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, benannt. Als Teil des reformierten gesetzlichen Rentenkonzeptes Anfang 2000 diente es als Anreiz für eine zusätzliche Alterssicherung. Mittlerweile laufen bundesweit rund 16 Millionen Verträge dieser Art.

Riester Rentenversicherung: Was versichert ist

Die nach hinten verschobene Altersstruktur der Bevölkerung stellt für das deutsche Rentensystem eine große Herausforderung dar. Der lange Zeit erfolgreiche „Generationenvertrag“ geriet ins Wanken, seit die Zahl der Rentenbezieher gegenüber den Einzahlern stetig zunimmt. Mit einem Produkt nach dem Riester-Modell lässt sich neben der gesetzlichen Rente ein weiteres Standbein der finanziellen Absicherung des Ruhestands aufbauen.

Auf diese Weise setzt sich das gewünschte Versorgungsniveau nach der Erwerbstätigkeit weiter fort. Grundsätzlich ist zwischen privaten und betrieblichen Altersvorsorgeverträgen zu unterscheiden. Der Verbraucher entscheidet, welche Variante (oder Kombination aus beiden) den meisten Nutzen bietet. Der Staat fördert die private Anlageform, die auf freiwilliger Basis erfolgt, durch Zuschüsse zu den Beiträgen des Versicherungsnehmers. Alternativ kommt ein Sonderausgabenabzug der Beiträge bis zur festgelegten Höchstgrenze in Betracht. Diese mindert die Steuerschuld des Versicherten. Für betriebliche Altersvorsorgeverträge gewährt der Staat die Zulage in bestimmten Fällen ebenfalls.

Typische Vertragspartner sind Banken und Versicherungen. Die jährlichen Beiträge fließen bis zum Rentenbeginn auf ein Konto (Ansparphase). Während der Laufzeit erwirtschaftet das angesparte Kapital Zinsen. In der Rentenphase erfolgt die Auszahlung als Leibrente in festen oder steigenden Monatsbeträgen. Teilweise lassen sich auch Vorabausschüttung in Höhe von 30% realisieren.

Für wen die Riester Rente geeignet ist

Als förderungsfähiger Personenkreis gelten alle Bürger, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Dazu zählen neben den Arbeitnehmern die Bezieher von Ersatzeinkünften wie etwa Arbeitslosengeld, Wehr-/Ersatzdienst-Leistungen, Kindererziehungsgeld, Krankengeld. Diese Personen gehören der Kategorie „unmittelbar Zulage berechtigt“ an. Die zweite Kategorie „mittelbar Berechtigte“ umfasst die Ehepartner oder Lebenspartner der ersten Kategorie. Auch an sie zahlt der Staat den Zuschuss in gleicher Höhe, sofern sie der Versicherungspflicht unterliegen und den Sockelbetrag für ihre Person aufbringen.

Deutliche Vorteile durch Steuerersparnis und Zulagen errechnen sich für Personen mit niedrigem Einkommen und für Familien.

Die Zuschüsse durch den Staat sind an den Eigenbeitrag gekoppelt. Über die Leistung einer Mindesteinzahlung von 4% des Vorjahres-Bruttoverdienstes schafft der Versicherte die Grundvoraussetzung für die volle staatliche Zulage. Diese beträgt wenigstens 154 € pro Versichertem jährlich und erhöht sich je Kind, dessen Geburtstag ab dem 1.1.2008 datiert, um 300 € pro Jahr. Für ältere Kinder, für noch Kindergeld beziehen, zahlt der Staat bis zu 185 € im Jahr dazu. Beim Eigenbeitrag existiert die Obergrenze von 2.100 € (inklusive Zulagen). Die Höhe des staatlichen Anteils sinkt entsprechend, sollte der Eigenanteil unter die erwähnte 4% Marke sinken. Höhere Einzahlungsraten können individuell nach Leistungsfähigkeit vereinbart werden, führen jedoch nicht zu mehr staatlicher Förderung.

Unabhängig davon ist jährlich der Sockelbetrag von 60 € zu leisten. Dieser gewährleistet die Fortführung des Vertrags auch in finanziell schwierigen Zeiten. Die staatlichen Zuschüsse entfallen dann.

Vorteile der Riester Rente

Die staatliche Förderung ist eines der Hauptargumente für den Abschluss einer Riesterrente. Der Versicherte entscheidet sich entweder für die Zulage durch den Staat, für den Sonderabzug seiner Ausgaben von der Steuerschuld oder für eine Mischung aus beidem. Ausschlaggebend sind dabei der persönliche Steuersatz, die Einkommenssituation und die familiäre Konstellation. Ein Nachteil entsteht dem Versicherten nicht, da das Finanzamt die möglichen Varianten gegeneinander abgleicht und zugunsten des Steuerzahlers entscheidet.

Es gibt grundsätzlich drei Typen von Riester-Verträgen

  • Fonds,

  • Versicherung

  • und Banksparen,

so dass die Bandbreite für jede Interessenslage groß ist. Der Sparer kann seine Eigenleistung im Verlauf der Einzahlphase nach oben oder unten anpassen und so seine aktuelle Finanzsituation einbeziehen. Allerdings verändern sich Zulagenhöhe und Steuervorteil entsprechend.

Es ist sogar möglich, den Vertrag stillzulegen und keine weiteren Einlagen zu leisten: vorübergehend, wenn die Ausgabensituation des Versicherten angespannt ist, oder dauerhaft bei Unzufriedenheit mit dem Anbieter. Der Staat fördert bei Bedarf einen Zweitvertrag des Steuerpflichtigen. Im Falle von Arbeitslosigkeit und Insolvenz ist das Vermögen aus Riesterrenten-Verträgen nicht anrechenbar. Bei dieser Form der Altersvorsorge ist – im Gegensatz zu Rüruprenten – volle Beitragsgarantie gegeben. Die geleisteten Zahlungen inklusive der Zuschüsse fließen ab Rentenbeginn in mindestens gleicher Höhe an den Versicherten zurück. Die Auszahlungsmodalitäten sind als monatliche Teilbeträge flexibel gestaltbar.

Nachteile der Riester Rente

Ein Ausstieg oder ein Wechsel der Konditionen vor Vertragsende ist in der Regel mit Gebühren für die Versicherten verbunden. Erhaltene Zulagen und Steuervorteile sind an das Finanzamt zurückzuzahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigt und keinen neuen abschließt. Das gleiche gilt für den Fall, dass er in der Anwartschaftsphase stirbt und der Ehepartner keine eigene Riester-Versicherung besitzt. Diese könnte nämlich die geleisteten Zahlungen übernehmen. Kinder können das angesparte Vermögen grundsätzlich nicht erben.

Ebenso fordert der Staat die Vorteile zurück, wenn das angesparte Guthaben anderen Zwecken dient (etwa Hauskauf oder andere Anschaffungen). In der Auszahlungsphase unterliegt die Rente aus Riesterverträgen in voller Höhe der Besteuerung. Dadurch verlagert sich der Steueraufwand in spätere Lebensjahre. Allerdings dürfte er aufgrund niedrigerer Einnahmen geringer ausfallen als während der Berufstätigkeit. Der Versicherte muss auf seine Beiträge zu Riesterversicherungen Sozialversicherungsabgaben zahlen. Wer nach seinem Renteneintritt bald stirbt und nur wenige Jahre in den Genuss der Rentenauszahlung kommt, ist bei dieser Anlageform definitiv benachteiligt.

Kriterien für den Abschluss einer Riester Rente

Auf dem Markt werden unzählige Rentenverträge nach dem Riestermodell angeboten. Sie differieren teils erheblich in ihren Leistungen und Kosten. Daher sollte der Verbraucher die eigene Ausgangssituation umfassend betrachten und die Angebotsvarianten gründlich prüfen.

  • Welche grundsätzliche Form des Ansparens kommt in Betracht? Für jüngere Versicherungsnehmer ergeben sich Vorteile beim Fondssparen, für ältere eher bei den Riester-Renten und den Banksparverträgen. Steht die Finanzierung eines Eigenheims an, ist die relativ neue Variante des Wohn-Riestervertrags vorteilhaft. Die Förderung durch den Staat ist bei den drei Typen gleich. Entscheidend für die Auswahl ist die persönliche Einkommens- und Lebenssituation.

  • Ist der anvisierte Vorsorgevertrag förderungswürdig? Das Produkt des Anbieters muss neuerdings einen Kriterienkatalog erfüllen, damit der Versicherte in den Genuss der staatlichen Förderung kommt. Seit einigen Jahren werden die Anbieter zertifiziert. So erhält der Verbraucher mehr Sicherheit, ob der Vertragspartner vertrauenswürdig ist. Produktinformationsblätter müssen nach einem bestimmten Gerüst aufgebaut sein und Auskunft geben, inwieweit das konkrete Angebot die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

  • Fallen bei Änderung der Einzahlquote Gebühren an? Wenn ja, in welcher Höhe und wie oft? Derartige Kosten seitens des Vertragspartners relativieren die Flexibilität und die steuerlichen Aspekte bisweilen recht schnell.

  • Welche Gebühren gibt es generell? Oftmals wird der Sparer mit Kosten belastet, die die Rentabilität der Anlage insgesamt beeinträchtigen und nicht sofort ins Auge fallen. Vertragsabschluss und Verwaltung lässt sich der Anbieter vom Kunden in unterschiedlicher Höhe vergüten. Ein Vertragswechsel, der gerade von Riester-Versicherten häufiger in Anspruch genommen wird, kostet ebenfalls. In den Anfangsjahren der Laufzeit lohnt sich eine Kündigung noch am ehesten. Das Altersvorsorge-Verbesserungs-Gesetz von 2013 sieht hier Höchstgrenzen vor.

  • Welche Auszahlungsvarianten werden angeboten? Manche Produkte ermöglichen es dem Versicherten, statt der fixen Monatsbeträge 30% des Guthabens einmalig zu Beginn der Rentenzeit abzurufen.

  • Schließt die Riesterrente in der Auszahlungsphase Überschussbeträge mit ein? Deren Höhe hängt vom Erfolg der zugrunde liegenden Investitionen durch den Vertragspartner, sprich von der Zinsentwicklung, ab und kann zu einem höheren monatlichen Rentenbetrag führen.

Tipps zur Riester Rentenversicherung

Riesterrenten haben sich als sehr beliebt herausgestellt, denn sie sind durchaus lukrativ. Niedrige eigene Leistungen plus höhere staatliche Zulagen verzinsen sich im Lauf der Zeit zu einem interessanten Vermögen. Geringverdiener und Familien mit Kindern profitieren besonders. Die übrigen versicherungspflichtigen Einkommensbezieher fahren mit anderen Vorsorgeformen tendenziell besser. Auch im Dezember kann ein Riesterrentenvertrag geschlossen werden, sodass für das laufende Kalenderjahr die steuerlichen Vorteile greifen.