Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt sämtliche Kosten ab, die entstehen, wenn der Versicherte seine Urlaubsreise nicht wahrnehmen kann. Sowohl Reiseveranstalter als auch Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Autovermietungen erheben teils exorbitante Stornierungsgebühren. Am eigentlichen Abreisetag belaufen sich die Kosten bisweilen auf 100 Prozent, wodurch folglich der komplette Reisebetrag verloren geht. Die Reiserücktrittversicherung ist freiwillig, sollte aber in Hinblick auf drohende hohe Stornokosten bei Buchung eines Urlaubes nicht fehlen.

REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG – WAS VERSICHERT IST

Eine Reiserücktrittskostenversicherung bietet Schutz, sofern die Urlaubsreise aus unvorhersehbaren Gründen storniert werden muss. Im Schadensfall trägt die Versicherung die kompletten Stornierungsgebühren oder zumindest einen gewissen Teil.

Es gibt eine ganze Reihe von Risiken, die im klassischen Versicherungsschutz dieser Police inkludiert sind. Versichert sind alle Reiseteilnehmer, die als Reiseteilnehmer des Urlaubs verbucht sind. Des Weiteren sind auch bestimmte Risiken direkter Angehöriger mitversichert,. Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt damit unter anderem Todesfälle und ernsthafte, lebensbedrohliche Erkrankungen von Eltern, Geschwistern und Kindern ab. Welche Personengruppen genau in die Versicherung einfließen, entscheidet allerdings jede Versicherung gesondert. Darüber hinaus gilt: Spricht das Auswärtige Amt eine Warnung vor dem Urlaubsziel aus, dann deckt die Versicherung die Kosten ebenfalls ab.

Es gibt Versicherungsmodelle mit und ohne Selbstbehalt. Die meisten Gesellschaften haben in den Policen einen solchen Eigenanteil verankert. Ein Eigenantiel wirkt sich mindernd auf die Versicherungsbeiträge aus. Meistens liegt der Selbstbehalt bei 20 – 25 Prozent der gesamten Stornierungsgebühren. Entscheiden sich Versicherungsnehmer für einen Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt, mag das im Einzelfall zwar einen Vorteil ergeben, doch bis dahin sind die Kosten für die Versicherung auch entsprechend höher. Allerdings bieten nicht alle Versicherer Policen ohne Selbstbehalt an.

Welche Gründe strikt ausgeschlossen sind, unterscheidet sich grundlegend von Versicherung zu Versicherung. Nicht versichert sind als Beispiel alle Risiken, die mutwillig herbeigeführt wurden. Ebenso sind Ereignisse nicht mitversichert, die schon vor Antritt der Reise bestanden. Wer beispielsweise von drohender Arbeitslosigkeit wusste oder bei bestehender schwerer Krankheit bucht, darf vorbehaltich einer Einzelfallprüfung demnach keinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Die Kosten im Stornofall werden dann in vielen Fällen nicht erstattet.

FÜR WEN DIE REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG GEEIGNET IST

Auch wenn es sich bei der Reiserücktrittsversicherung um eine freiwillige Versicherung handelt, pochen Experten schon lange darauf, sie zur Pflicht zu machen. Das hat den einfachen Grund, dass Unfälle und Krankheiten jeden treffen können – der Reiseantritt rückt in solchen Momenten in weite Ferne. Alle Reisenden können sich vor solchen Kosten schützen, indem sie sich für einen entsprechenden Versicherungsschutz entscheiden.

VORTEILE DER REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG

Die Vorteile der Police bestehen vorrangig darin, dass die Stornogebühren seitens der Versicherung –je nach Police teilweise bis komplett– abgedeckt werden. Aufgrund verschiedenster Tarifstrukturen lässt sich der Schutz individuell auf die eigenen Lebensumstände anpassen. Meist können sich Versicherungsnehmer obendrein für oder gegen einen Selbstbehalt entscheiden und so die Prämie beeinflussen. Manche Versicherungsmodelle bieten zusätzliche Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Umschulung und anderen Lebensereignissen, was umfangreiche Sicherheit in vielen Ausnahmefällen garantiert.

NACHTEILE EINER REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG

Erwähnenswert ist, dass die Prämie der Reiserücktrittskostenversicherung verloren ist, wenn kein Ernstfall eintritt. Schlimmstenfalls ist der Reiseantritt aus Gründen unmöglich, die nicht zum Leistungskatalog der Reiserücktrittskostenversicherung gehören. Zudem ist der Selbstbehalt in vielen Fällen relativ hoch, immer weniger Gesellschaften bieten Modelle komplett ohne Eigenanteil an.

KRITERIEN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG

Angesichts der vielen verschiedenen Versicherungsanbieter und Tarife ist es nötig, sich ausführlich mit den Policen und deren Inhalt zu beschäftigen. Ein effektiver Vergleich ist anhand der nachfolgenden Kriterien realisierbar.

  • Selbstbehalt oder Vollschutz. Die meisten Gesellschaften offerieren einen Selbstbehalt von durchschnittlich 20 Prozent der Stornierungsgebühren. Es gibt auch die Option auf einen Komplettschutz,

  • Die Reiserücktrittskostenversicherung endet zumeist mit Antritt der Reise. Bei Abbruch eines Urlaubes greift höchstens die Reiseabbruchversicherung, die allerdings gesondert abzuschließen ist.

  • Die Versicherung lässt sich unmittelbar bei der Reisebuchung abschließen. Es gibt hierbei Fristen, die je nach Versicherungsanbieter schwanken. Empfehlenswert ist ein Abschluss innerhalb der ersten beiden Wochen nach Buchung der Reise.

  • Neben den Reisenden selbst sind auch Personenkreise mitversichert. Die Policen unterscheiden dabei aber sehr genau, bisweilen handelt es sich tatsächlich nur um die engsten Verwandten. Hier gilt genau zu prüfen, welche Personen inkludiert sind.

  • Die Gründe für eine Stornierung sind strikt geregelt. Krankheit, Unfälle und Todesfälle sind regulär abgedeckt. Zusatzleistungen sind bei Bedarf separat buchbar.

  • Die Ausschlusskriterien sind ebenfalls umfangreich. Viele Gesellschaften zahlen weder bei Arbeitslosigkeit noch Verspätungen von Zügen und Elementarschäden. Wer sich diesbezüglich absichern möchte, muss genau hinschauen und eventuell weitere Leistungen buchen.

  • Manche Versicherungsgesellschaft erweitert den Versicherungsrahmen um Hinreise-Mehrkosten, sofern ein ausreichend belegbarer Grund vorliegt.

  • Gruppen erhalten spezielle Versicherungstarife, die mitunter noch einmal weitere Besonderheiten enthalten.

  • Im Übrigen gilt bei den meisten Policen auch eine Scheidung als Versicherungsgrund, sofern die Scheidungspapiere den Umstand belegen. Auch Vorladungen zu Gerichtsverhandlungen und ähnlich zwingende Sachverhalte werden von den meisten Versicherern anerkannt.

TIPP ZUR REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

In den meisten Fällen erweist sich die Reiserücktrittskostenversicherung als sinnvolle Investition, die im Optimalfall für einen umfassenden Schutz sorgt. Wer sich unsicher ist, sollte genau abwägen und im Zweifelsfall die Kosten gegenüberstellen. Es gilt außerdem genau auf die Vertragsbedingungen zu achten, um Ausschlüsse möglichst gering zu halten. Oft rechnet es sich, wenn die Versicherung direkt bei der Buchung abgeschlossen wird, da die Kosten dann oft günstiger sind, als bei der seperaten Buchung zu einem späteren Zeitpunkt.