Reisabbruchversicherung

Die Reiseabbruchversicherung springt ein, wenn ein Urlaub aus einem triftigen Grund frühzeitig endet. Muss die Reise früher als gedacht beendet werden, hat dies meist finanzielle Folgen. Allerdings kann sich niemand vor Unfällen und Todesfällen schützen. Sollte es zum äußersten kommen, trägt die Reiseabbruchversicherung die anfallenden Kosten. Die freiwillige Versicherung ist die Ergänzung zur Reiserücktrittskostenversicherung, die bei Antritt der Reise ausläuft. Sobald dies geschieht, setzt die Reiseabbruchversicherung ein und bietet lückenlosen Schutz ab Reiseantritt.

REISEABBRUCHVERSICHERUNG – WAS VERSICHERT IST

Grundsätzlich dient die Reiseabbruchversicherung dem finanziellen Schutz bei vorzeitigem Beenden einer Reise. Die sogenannte Urlaubsgarantie greift, wenn im Urlaub unvorhergesehene Schadensfälle eintreten. Wer sich beispielsweise eine schwerwiegende Erkrankung zuzieht, den Urlaub nicht weiter fortsetzen kann und nach Hause reisen muss, kann die Leistungen der Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen. Diese federt die Kosten ab. Versichert sind die Mehrkosten, die durch eine frühere Heimreise entstehen. Vorsicht: Nur die wenigsten Anbieter erstatten die Kosten für Pauschalreisen anteilig. Bei solchen Reisen sollten Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen im Vorfeld genau prüfen.

Zu den versicherten Leistungen gehören zum einen nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzlich entstehende Reisekosten in die Heimat. Wenn das Auto einen Schaden erleidet, leisten viele Gesellschaften eine Sonderzahlung für einen Mietwagen. Der Versicherungsschutz unterscheidet sich deutlich in Abhängigkeit von den Anbietern. Ebenso verhält es sich mit den Versicherungsgründen. Versicherte Gründe sind beispielsweise Ersterkrankungen und Folgeerkrankungen, die sich verschlechtern – allerdings nur, wenn die Krankheit in den letzten sechs Monaten nicht ärztlich behandelt wurde. Unfälle und Schwangerschaften sind ebenso abgedeckt, wie Todesfälle und Schäden an Eigentum, die durch Feuer und Elementarschäden entstehen.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten die Reiseabbruchversicherung nur in direkter Kombination mit einer Reiserücktrittskostenversicherung an. Das hat den unbestreitbaren Vorteil, dass Reisende einen Komplettschutz genießen. Ob Unfälle vor oder während einer Reise eintreten, hat dann keine Bedeutung mehr. Wichtiges Kriterium für die Versicherung ist, das ein weiterer Aufenthalt am Urlaubsort „unzumutbar“ ist. Die Richtlinien für solche Fälle sind streng geregelt und innerhalb der Vertragsbedingungen erläutert.

FÜR WEN DIE REISEABBRUCHVERSICHERUNG GEEIGNET IST

Die Reiseabbruchversicherung ist freiwillig und eignet sich für Reisende, die sich vor finanziellen Einbußen schützen wollen. Der Versicherungsschutz bietet sich für viele Gelegenheiten an, doch gerade bei günstigen Pauschalreisen lohnt sich das Nachrechnen. Übersteigen die Versicherungskosten die anfallenden üblichen Stornokosten, ist der Versicherungsschutz unsinnig. Diverse Risiken sind grundsätzlich nicht abgedeckt: Wer sich eine Magenverstimmung einfängt oder andere alltägliche Beschwerden als Grund anführt, kann beispielsweise keinen Anspruch erheben.

VORTEILE DER REISEABBRUCHVERSICHERUNG

Im Optimalfall tritt die Reiseabbruchversicherung in vollem Umfang ein. Diverse Zusatzleistungen wie Mietwagen und Rückreise bieten die meisten Versicherungsgesellschaften zwischenzeitlich ebenfalls an. Zudem sind individuelle Policen möglich. Wer möchte, kann sich beispielsweise für einen Selbstbehalt entscheiden und somit die Prämie attraktiver gestalten. Versicherungen ohne Eigenanteil sind ebenfalls denkbar. Die Reiseabbruchversicherung lässt sich bis kurz vor Reiseantritt abschließen. Unterm Strich erweist sie sich als sinnvoller Schutz, außer bei überdurchschnittlich günstigen Urlaubsangeboten.

NACHTEILE DER REISEABBRUCHVERSICHERUNG

Wer seinen Urlaub in vollen Zügen genießen kann, hat umsonst eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen. Ein Nachteil ergibt sich oft daraus, dass die Definition von „unzumutbar“ sehr variabel ausgelegt wird. Es sind viele Besonderheiten zu beachten und bisweilen sind zahlreiche Risiken von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Angesichts der verschiedenen Policen kann die Suche zuweilen recht zeitaufwendig sein, bis der geeignete Versicherungsschutz gefunden ist.

KRITERIEN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER REISEABBRUCHVERSICHERUNG

Um die individuell passende Versicherung zu finden, bedarf es einer gründlichen Recherche. Versicherungsnehmer sollten genau hinschauen, damit die Police auch den individuellen Anforderungen entspricht.

  • Die Versicherungssumme orientiert sich immer an den Reisekosten. Günstige Urlaube sind manchmal so preiswert, dass sich ein Versicherungsschutz nicht lohnt.

  • Die Reiseabbruchversicherung gibt es mit und ohne Selbstbehalt. Die Entscheidung wirkt sich auf die Prämie aus. Manche Versicherungsgesellschaft hat sogar verschiedene Eigenanteile im Angebot. Der Selbstbehalt bewegt sich meistens bei 20 Prozent der zu erstattenden Summe.

  • Die Reiseabbruchversicherung gilt für die gesamte Dauer einer Reise, jedoch höchstens ein Jahr.

  • Die Kriterien für einen akzeptierten Reiseabbruch fallen unterschiedlich aus. Ebenso verhält es sich mit den Ausschlüssen, weswegen hierauf besonderes zu achten ist.

  • Flexible Tarife ergeben einen persönlich zugeschnittenen Versicherungsschutz. Davon profitieren sowohl Alleinreisende als auch Familien und Gruppen.

  • Regulär schließt der Versicherungsnehmer für jeden Mitreisenden einen gesonderten Schutz ab, attraktiver sind aber hin und wieder spezielle Tarife für Paare oder Familien, die zu einem Pauschalpreis zu haben sind.

  • Elementarschäden am Eigentum sind meist nicht automatisch versichert, ein solcher Schutz kostet manchmal sogar zusätzlich.

  • Die Rückzahlung findet zu einem zuvor definierten Zeitraum statt. Bestenfalls handelt es sich um eine Police ohne Wartezeit.

  • Vorhersehbare Gründe sind nicht versichert. Dazu gehören unter anderem Krankheiten, Arbeitslosigkeit oder ein Arbeitsplatzwechsel.

  • Ausgenommen sind selbst verschuldete Ursachen und Krankheiten, die eine Rückreise nicht zwingend erforderlich machen. In diesen Fällen ist somit kein Schutz gegeben.

TIPP ZUR REISEABBRUCHVERSICHERUNG

Bevor sich Reisende für eine Reiseabbruchversicherung entscheiden, ist eine Gegenüberstellung der endgültigen Kosten im Verhältnis zu den regulären Stornokosten ratsam. Eventuell stellt sich auf diesem Wege heraus, dass der Versicherungsschutz wesentlich teurer ist und sich demzufolge nicht rechnet.