Elektronikversicherungen

Grundsätzlich gilt: Eine Elektronikversicherung entschädigt bei Sachschäden, die durch Menschen, Produktfehler, technische Fehler sowie höhere, unbeeinflussbare Gewalten – und damit Unvorhersehbares – zustande kommen. Ist gewünscht, nicht nur das defekte Elektronikteil auszutauschen, sondern auch den wirtschaftlichen Schaden (z.B. Produktionsstillstand) zu begleichen, muss der Versicherungsnehmer dies in der Regel als zusätzlichen Versicherungsbaustein in die Police integrieren lassen.

ELEKTRONIKVERSICHERUNG – WAS VERSICHERT IST

Die Elektronikversicherung greift bei Schäden an der Telekommunikationsanlage – also bei einer defekten Faxanlage und einem defekten Telefon – aber auch bei Computern und Zubehörteilen. Auch können Versicherungsnehmer Scanner, Kopierer, Fernsprechanlagen oder branchenspezifische Geräte wie Prüf- und Messgeräte versichern lassen. Optionale Zusatzkomponenten sind, wie in den meisten anderen Versicherungen, ebenfalls möglich: So kann die Elektronikversicherung für Kosten bei einem Softwareausfall, der Datenwiederherstellung, bei Aufräumungs- und Entsorgungsarbeiten sowie bei der Technik geschuldeten Betriebsunterbrechungen greifen, wenn die entsprechende Police vorliegt. Erstattet wird in der Regel der Wiederbeschaffungs- oder Instandssetzungswert. Die Elektronikversicherung springt bei Bedienungsfehlern und Überspannungsschäden, aber auch bei Vandalismus ein.

FÜR WEN DIE ELEKTRONIKVERSICHERUNG GEEIGNET IST

Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Elektronikversicherung allen, die mit elektronischen Geräten zu tun haben. So sollte ein Handwerker, der mit Prüf- und Messgeräten hantiert und auf Baustellen arbeitet, eine Elektronikversicherung abschließen. Sinnvoll ist eine Elektronikversicherung auch für Unternehmen, die als Dienstleister oder Händler viele Kundendaten verwalten und diese auf elektronischen Speichermedien vorhalten. Darüber hinaus tun Firmen, die fast ausschließlich per Internet Handel treiben, gut daran, eine Elektronikversicherung abzuschließen. Darunter fallen sowohl die Betreiber von Online-Shops als auch Webdesigner oder Freiberufler wie Online-Journalisten. Zur Gruppe der Freiberufler gehören indes auch Grafiker oder Künstler, der ihre aktuellen Werke auf einem Computer haben. Diese Gruppe schätzt insbesondere die Versicherungskomponente der Datenwiederherstellung. Achtung: Während die Elektronikversicherung Unternehmen absichert, können sich Privatpersonen mit einer Privaten Elektronikversicherung schützen. Schließlich haben Fotos und ähnliche Daten auch einen emotionalen Wert.

VORTEILE DER ELEKTRONIKVERSICHERUNG

Immer mehr Gewerbetreibende nutzen heutzutage das Internet, um ihre Geschäfte voranzutreiben. Funktioniert der Rechner nicht, kann es schnell zu hohen wirtschaftlichen Schäden kommen. Um davor zu schützen, dass ein systembedingter Defekt für einen möglichen Ruin verantwortlich ist, ist die Elektronikversicherung auf jeden Fall ein Vorteil. Doch auch für Freiberufler eignet sie sich, denn wer elektronische Geräte benötigt, steht tagtäglich unter dem enormen Druck, dass die Systeme laufen müssen. Eine Elektronikversicherung hilft an dieser Stelle sehr gezielt.

NACHTEILE DER ELEKTRONIKVERSICHERUNG

Die Wahl der passenden Elektronikversicherung ist vergleichsweise schwierig. Die verschiedenen Versicherungsanbieter haben unterschiedliche Leistungsbausteine sowie verschiedene Leistungspakete im Angebot, die das Vergleichen etwas mühsam machen. Schließlich soll das Ziel sein, eine Versicherung abzuschließen, die möglichst viel Leistung bei vergleichsweise geringen Beiträgen bietet. Außerhalb des Versicherungsschutzes liegen im Übrigen Wechseldatenträger, Arbeits- und Verbrauchsmittel und Werkzeuge.

KRITERIEN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER ELEKTRONIKVERSICHERUNG

Versicherungsnehmer tun gut daran, verschiedene Versicherungen nach den folgenden Kriterien zu vergleichen:

  • die Leistungsdetails. Was muss passiert sein, damit die Elektronikversicherung greift? Das ist die Leitfrage, um abschätzen zu können, welche Leistungen die Versicherung bieten muss.

  • der Leistungsort. Die Versicherung greift in den meisten Fällen nur am genannten Versicherungsort, d.h., wenn außerhalb des Betriebsgrundstücks ein Blitz in das versicherte Gerät einschlägt, greift die Elektronikversicherung nicht. Handelt es sich bei dem versicherten Gegenstand um ein portables Gerät, muss dies entsprechend vermerkt sein.

  • die Mehrkostenversicherung. Diese zusätzliche Komponente sichert den Versicherungsnehmer ab, wenn aufgrund eines Elektronikdefekts weitere Kosten (z.B. durch Leihgeräte) entstehen.

  • die versicherten Gegenstände. Grundsätzlich haben Versicherungsnehmer die Wahl, die Gegenstände einzeln oder pauschal zu versichern. Während die Einzelversicherung den Vorteil hat, den Überblick nicht zu verlieren, liegt der Nachteil im Zwang, neue Geräte unverzüglich nachzumelden. Bei einer Pauschalversicherung regelt eine Vorsorgeklausel, dass neue Anschaffungen kurzfristig mitversichert sind.

  • die Versicherungssumme. Ausschlaggebend für die Berechnung der Versicherungssumme ist der Neupreis des Gerätes plus Liefer- und Montagekosten. Achtung: Versicherungsnehmer sollten immer den Listenpreis angeben – auch wenn sie das Gerät im Schnäppchenmarkt für einen Sonderpreis ergattern konnten.

  • die Selbstbeteiligung. Manchmal ist sie Pflicht (für einige bewegliche Gegenstände), für andere ist sie optional. In jedem Fall reduziert sich durch eine Selbstbeteiligung der Versicherungsbeitrag.

  • die Datenträgerversicherung. Die Elektronikversicherung springt dann ein, wenn an der elektronischen Hardware ein Defekt vorlag. Die Rekonstruktion von Daten bzw. das Wiederaufspielen von Datensätzen ist hingegen nur mit der Datenträgerversicherung bzw. durch einen entsprechenden Leistungsbaustein abgedeckt.

TIPP ZUR ELEKTRONIKVERSICHERUNG

Je nach Art des Unternehmens empfiehlt es sich die Elektronikversicherung optional mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu ergänzen. Achtung: Schließt ein Versicherungsnehmer beide Versicherungen ab, ist es wichtig, die Leistungsdetails genau abzugleichen. Daneben sind auch die Deckungsbeiträge entsprechend anzupassen.