Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem. Dazu zählen auch die Arbeitslosen-, Renten-, Unfall– und Pflegeversicherung. In Deutschland ist die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse für fast alle Arbeitnehmer verpflichtend.

 

Gesetzliche Krankenversicherung – Was versichert ist

 

Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Kosten bei einer Erkrankung des Versicherten zu übernehmen. Darüber hinaus ist sie dafür zuständig, Präventionsmaßnahmen vorzuschlagen und diese für die Versicherungsnehmer zu finanzieren. Außerdem bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern Beratung bei medizinischen Problemen. Sie zahlen Krankengeld, wenn der Arbeitgeber das Gehalt wegen zu langer Krankheit des Arbeitnehmers nicht mehr zahlt. Auch übernehmen sie anfallende Kosten, wenn die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben stattfindet.

 

Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung sämtliche Behandlungskosten, egal ob der Patient physisch oder psychisch erkrankt ist. Die Krankenkassen geben Zuschüsse zum Zahnersatz und begleichen Reha-Aufenthalte.

 

Für wen die Gesetzliche Krankenversicherung geeignet ist

 

Hier stellt sich weniger die Frage der Eignung, da die gesetzliche Krankenversicherung jeden aufnimmt, der nicht zwingendermaßen in eine private Krankenversicherung investieren muss. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeldgrenze (Stand 2014: 53.550 Euro) fallen aus der gesetzlichen Krankenversicherung heraus. Der monatliche Beitrag wird den Arbeitnehmern zu 50% vom Bruttogehalt abgezogen. Die restlichen 50% trägt der Arbeitgeber. Beschäftigungslose Ehegatten sowie Kinder bis zu einem bestimmten Alter sind kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert. Freiberufler und Selbstständige haben die Wahl, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein wollen. Für Studenten und sonstige Personen, die unter Umständen aus der allgemeinen Versicherungspflicht herausfallen, gibt es spezielle Tarife, über die sie sich freiwillig versichern können. Bei gemeldeten Arbeitslosen übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung.

 

Vorteile der Gesetzlichen Krankenversicherung

 

Der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung liegt klar beim Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass jeder versichert ist und den gleichen Leistungsanspruch hat. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, wo das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers eine Rolle spielen, wird hier der Beitrag vom Einkommen abhängig gemacht. Je weniger jemand verdient, desto geringer sind die zu zahlenden Beiträge. Doch egal wie hoch die Beiträge sein mögen, alle Versicherten haben das Recht, dieselben Leistungen im Krankheitsfall zu beanspruchen.

 

Nachteile der Gesetzlichen Krankheitsversicherung

 

Ein Nachteil der Versicherung über eine gesetzliche Krankenkasse besteht darin, dass diese bestimmte Zusatzkosten nicht trägt. Dazu zählen häufig die Behandlung bei Heilpraktikern und Kosten bei einigen Psychotherapiepraxen. Auch im Bereich der Zahnmedizin sind viele Ausgaben nicht gedeckt. Hier empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abzuschließen.

 

Kriterien für den Abschluss einer Gesetzlichen Krankenversicherung

 

Meist muss der Versicherte nicht viel unternehmen, um versichert zu sein, da die gesetzliche Krankenversicherung für die meisten verpflichtend ist.

  • Arbeitnehmer sind bei Aufnahme einer Beschäftigung automatisch gesetzlich krankenversichert.
  • Bei geringfügig Beschäftigten (Mini-Jobber) übernimmt der Arbeitgeber die vollen Beiträge.
  • Rentner sind ebenso pflichtversichert. Die Beiträge bemessen sich nach der Höhe der Brutto-Rente.
  • Studenten, Beamte, Richter und Soldaten können sich entscheiden, ob sie gesetzlich- oder privatversichert sein wollen.
  • Selbstständige können unter Umständen aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausfallen. Normalerweise steht ihnen eine Wahlmöglichkeit offen.
  • Bei Arbeitslosen und Teilnehmern an Berufsbildungsmaßnahmen trägt meist das Arbeitsamt die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung.
  • Für Gefängnisinsassen trägt die Vollzugsanstalt die Kosten. Ansonsten sind diese auf den Anstaltsarzt angewiesen.
  • Zwar unterscheiden sich die einzelnen Beitragssätze der Krankenkassen nur marginal, jedoch Ausgestaltung der Leistungen. Da es dem Versicherungsnehmer freisteht, eine Krankenkasse zu wählen, kann das Leistungsportfolio ein Auswahlkriterium sein.
  • Gibt es einen Auslandstarif für die Krankenkasse? Je nachdem, wie oft Sie Urlaub machen, sollte eine Dauer von 3-4 Wochen Urlaub mit der Krankenversicherung integriert sein, ohne Aufpreis