Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem und ist damit eine Pflichtversicherung. Davon abzugrenzen ist eine privat abgeschlossene Unfallversicherung, die der Versicherte freiwillig wählen kann.

Unfallversicherung – Was versichert ist

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind sämtliche berufsbedingten Unfälle und durch die berufliche Tätigkeit bedingte Krankheiten abgedeckt. Auch Unfälle auf dem Arbeitsweg sind darin inbegriffen. Als Besonderheit sind die Kosten für eine gesetzliche Unfallversicherung nicht solidarisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zutragen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Versicherung für seinen Arbeitnehmer abzuschließen und diese zu zahlen.

Auch Kindergartenkinder, Schüler und Studenten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Hier trägt die jeweilige Institution (Bildungsstätte etc.) die Versicherungskosten. Selbstständige und Freiberufler können, wie bei den anderen Sozialversicherungen auch, frei entscheiden, ob sie unfallversichert sein wollen oder nicht. Ausnahmen bestehen beispielsweise bei Landwirten und selbstständigen Friseuren, da diese einem höheren Unfall- und Krankheitsrisiko am Arbeitsplatz ausgesetzt sind.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung kommen für die Behandlungskosten nach einem arbeitsbedingten Unfall auf und übernehmen die Kosten für die Rehabilitation. Außerdem zahlen sie im Todesfall eine Hinterbliebenenrente und sind für Lohnersatzzahlungen (bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall) zuständig. Eine private Unfallversicherung kann jeder abschließen, der sich im privaten Bereich bei einem Unfall absichern möchte. Hierbei übernimmt die Versicherung die meisten Kosten bei einer medizinischen Versorgung, für den Krankentransport, bei einer Rehabilitation und zahlt Übergangsgelder durch Lohnausfall etc. Der Verursacher eines Unfalls ist durch eine private Unfallversicherung nicht abgesichert. In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung.

Für wen die Unfallversicherung geeignet ist

Da die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtend ist, stellt sich die Frage nach der Eignung eher bei der privaten Unfallversicherung. Grundsätzlich können alle Versicherungsnehmer freiwillig eine Unfallversicherung abschließen, um bei etwaigen Unfällen geschützt zu sein.

Vorteile der Unfallversicherung

Gerade bei Berufen mit hoher Unfallgefahr, beispielsweise in Handwerksbetrieben, ist die gesetzliche Unfallversicherung unverzichtbar. Auch eine private Unfallversicherung kann nützlich sein, wenn der Versicherte befürchtet, privat einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt zu sein.

Nachteile der Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung ist mit hohen Kosten verbunden und da die Wahrscheinlichkeit in einen Unfall zu geraten gering ist, eher unwirtschaftlich. Auch versuchen manche Versicherungen die Kostenübernahme im Schadensfall zu umgehen. Dann kann es lange dauern, bevor der Sachverhalt endgültig geklärt ist. Des Weiteren sollte der Versicherungsnehmer bedenken, dass nicht alle Kosten durch einen Unfall getragen werden. Die Bedingungen sind hier von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich.

Kriterien für den Abschluss einer Unfallversicherung

Im Folgenden sind nur Kriterien für eine private Unfallversicherung aufgezeigt.

  • Prüfen Sie die versicherten Schäden genau. Die Art der Kosten, die von der Versicherung getragen werden und die sonstigen Leistungen, sind verschieden. Daher lohnt es sich für den Versicherungsnehmer, sich ausführlich beraten zu lassen. Die Unfallversicherung trägt nur die Kosten für die gesundheitliche Genesung des Unfallopfers und kommt für Entschädigung auf. Sachschäden, wie z.B. an einem Auto, werden von anderen Versicherungen (hier: Kfz-Versicherung) getragen.

  • Grundsätzlich gilt: Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss entfallen sämtliche Versicherungsansprüche.

  • Welche Klausel besteht hinsichtlich der Schuldfrage? In der Regel ist es so, dass nur die Kosten der eigenen medizinischen Versorgung – und die der Mitversicherten –übernommen werden. Die Schuldfrage bleibt außer Acht. Eine Ausnahme ist üblich: Steht eindeutig fest, wer der Verursacher des Unfalls ist, ist dieser nicht durch die Unfallversicherung geschützt. Hier sollte die Unfallversicherung in der Regel auf die Haftpflichtversicherung verweisen.

  • Wir laufen Schadensmeldungen ab? Häufig weigern sich Versicherungsunternehmen, die Kosten eines Unfalls zu tragen. Die genaue Sachlage und die Beschreibung des Unfallvorhergangs werden einer genauen Prüfung unterzogen. Um Zeit zu sparen, sollten die formalen Anforderungen im Vorfeld geklärt werden.

Tipp zur Unfallversicherung

Vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte der Versicherungsnehmer überlegen, ob diese notwendig ist und er bereit ist, die teils hohen Beiträge zu zahlen.