Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die Bauherrenversicherung versichert - wie der Name schon sagt alle Häuslebauer, die sich ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen oder eine Immobilie erstellen, die sie später vermieten werden. Die Versicherung gibt es auch mit der Bezeichnung Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Bauherrenhaftpflichtversicherung - Was versichert ist

Im Rahmen der Bauherrenversicherung sind alle Gefahren abgesichert, die vom Bau ausgehen. Die Versicherung stellt damit den Versicherungsnehmer von etwaigen Schadensersatzforderungen frei, die in Verbindung mit dem Neubau, Umbau, der Modernisierung und der Renovierung des Hauses stehen. Damit sind alle Pflichten, die auf den Bauherrn während der Bauphase zukommen, im Rahmen der Bauherrenversicherung abgesichert. Dazu zählt die Verkehrssicherungspflicht für die Zufahrten zur Baustelle und diese selbst, die Auswahlpflicht für alle, die am Bau tätig sind, sowie die Überwachungspflicht. Darüber hinaus hilft die Bauherrenversicherung, wenn ein Bauherr zu Unrecht auf Schadensersatz verklagt wird.

Für wen die Bauherrenversicherung geeignet ist

Die Bauherrenversicherung ist für alle geeignet, die eine Immobilie auf eigenen Namen und für eigene Rechnung errichten. Die Liste der Pflichten eines Bauherrn ist nämlich lang. So tut er gut daran, sich entsprechend abzusichern. Tipp: Bei kleineren Bauuvorhaben sollte im Vorfeld geprüft werden, ob nicht die Private Haftpflichtversicherung im Schadensfall aufkommen würde.

Vorteile der Bauherrenversicherung

Der Bauherr muss die unkalkulierbare Größe X für etwaige Schadensfälle nicht in die Baukosten einrechnen, sondern zahlt lediglich den Versicherungsbeitrag, den er bereits im Vorfeld in seiner Kalkulation berücksichtigen kann. Rückstellungen für etwaige Schadensersatzforderungen sind unnötig. Der Versicherungsbeitrag lässt sich darüber hinaus steuerlich absetzen.

Nachteile der Bauherrenversicherung

Der Nachteil liegt genau in der Abgrenzung zur Bauleistungsversicherung. Die Bauherrenversicherung umfasst Schäden, die bereits im Rahmen der Haftpflichtversicherung bekannt sind. Höhere Gewalt aber auch unvorhersehbare Ereignisse wie Vandalismus, Diebstahl und Naturgewalten sind nur in der Bauleistungsversicherung abgedeckt.

Kriterien für den Abschluss einer Bauherrenversicherung

Was ist bei der Bauherrenversicherung zu beachten? Versicherungsnehmer sollten die folgenden Kriterien in den Fokus nehmen:

  • die Kündigung. Die Zahlung des Versicherungsbeitrages ist einmal fällig. Der Vertrag endet mit Fertigstellung des Baus oder bei der Kündigung. Diese muss drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.

  • die Deckungssumme: Sie kann bis zu 15 Millionen Euro betragen.

  • die Leistungsdetails: Hier stellt sich insbesondere die Frage, ob der Versicherungsschutz auch bei Eigenleistung des Bauherrn greift.

  • die Versicherungsbeiträge: Wenige Leistungsunterschiede, dafür eine große Bandbreite beim Versicherungsbeitrag zeichnet die Bauherrenversicherung aus. Das heißt für künftige Versicherungsnehmer: vergleichen und sparen.

  • die Leistungsbausteine: Die sogenannte Feuerrohbauversicherung, die Bauhelfer-Unfallversicherung und die Glasversicherung sind optionale Zusatzbausteine. Da die Übergänge zu anderen Versicherungsmodellen fließend sind, gibt es oft attraktive Kombi-Angebote. Wird beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, ist die Feuerrohbauversicherung für ein Jahr kostenfrei. Sanktionen drohen hingegen, wenn Bauhelfer, die den Bauherrn bei der Eigenleistung unterstützen, nicht bei der Bauberufsgenossenschaft gemeldet sind. Bei der Komponente "Glasversicherung" ist abzuwägen, ob diese nicht bei der Bauleistungsversicherung inbegriffen ist.

  • die Kombination. Im Schadensfall entscheidet meist, wodurch ein Schaden entstanden ist. Das heißt auch, dass eine Bauherrenversicherung nicht greift, wenn Naturgewalten und unbekannte Größen zum Schaden führen. Beim Abschluss einer Bauherrenversicherung empfiehlt es sich daher zu prüfen, ob eine Kombination mit einer Bauleistungsversicherung möglich und vielleicht sogar preislich interessant ist.

Tipps zur Bauherren-Haftpflichtversicherung

Warnschilder entheben einen Bauherrn übrigens nicht der Sorgfaltspflicht. Der Bauherr haftet - auch wenn das "Betreten verboten"-Schild groß an der Baustelle prangt. Im Schadensfall gilt: Versicherung informieren, Präventionsmaßnahme zur Verhinderung von weiteren Unfällen einleiten, jegliche Kommunikation mit der Versicherung abstimmen.