Rürup Rentenversicherung

Unter den staatlich geförderten, privaten Vorsorgemöglichkeiten ist neben dem Riester-Modell die Rüruprente eine seit 2005 in Deutschland existierende Form der Altersvorsorge. Benannt ist sie nach dem finanz- und wirtschaftspolitischen Experten Hans-Adalbert Rürup. Zuletzt wurden die steuerlichen Grundlagen durch das Altersvorsorge-Verbesserungs-Gesetz im Juni 2013 aktualisiert.

Rürup Rentenversicherung - Was versichert ist

In der Regel beziehen weder Selbstständige noch Freiberuflern gesetzliche und betriebliche Renten. Die Rüruprente schließt diese Versorgungslücke und schafft ihnen einen Grundstock an Alterseinkommen. Dieser Grundstock kann in vielen Fällen mit anderen Formen der Absicherung kombiniert werden. Durch den Abschluss einer freiwilligen Rüruprente zahlt der Versicherungsnehmer in seinen berufstätigen Jahren regelmäßig Beträge auf ein Konto ein. Diese Phase heißt Ansparphase. So schafft er sich eine Basis an monatlich auszahlbaren Beträgen in der Rentenphase. Anders als in der klassischen privaten Rentenvorsorge sowie in Riester-Verträgen ist eine einmalige Auszahlung der gesamten Summe nicht möglich. Auch die Möglichkeit zur Zusammenfassung größerer Teilrückzahlungen besteht nicht. Der frühestmögliche Rentenbeginn liegt bei 62 Jahren.

Die Rüruprente ist eine Individualversicherung, die Verbraucher auf freiwilliger Basis abschließen. Ihre Prämien richten sich nach bestimmten Kriterien. Als Berechnungsgrundlagen werden in Abstimmung auf den Versicherten

  • die Höhe der gewünschten Versicherungsleistungen,

  • die Vertragslaufzeit,

  • die Eintrittswahrscheinlichkeit auf Grundlage der Lebenserwartung,

  • der voraussichtliche Zinssatz,

  • sowie ein Anteil an Verwaltungskosten herangezogen.

Durch eine Zusatzvereinbarung können Leistungen in der Auszahlungsphase nicht nur an den Versicherungsnehmer selbst, sondern im Falle seines Todes auch an Hinterbliebene erstattet werden. Daneben ist es möglich, sich eine Basisrente für den Fall der eigenen Berufsunfähigkeit vertraglich zusichern zu lassen.

Für wen die Rüruprente geeignet ist

Das Konzept der Rüruprente ist auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten. Mit dieser Form der freiwilligen Versicherung können sich daneben auch besserverdienende Angestellte und Beamte für ihren Ruhestand absichern. Insgesamt bringt sie all jenen Bürgern Vorteile, die nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen und die auch keine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen können. Diese Personengruppen können die Beiträge zu ihrer Rüruprente unter genau festgelegten Bedingungen als Sonderausgaben von ihrer Steuerschuld abziehen.

Selbstständige und Freiberufler profitieren bei Eintreten einer Berufsunfähigkeit von ihren angesparten Beträgen, sofern dieser Sachverhalt im Vertrag als Sonderklausel berücksichtigt wurde.

Zusätzlich zum Grundvertrag ist außerdem eine Hinterbliebenen-Absicherung abschließbar. Dadurch wird der Ehepartner begünstigt, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet ist. Auch profitieren Kinder, für die Kindergeldanspruch besteht.

Diese Zusatzregelung gilt nicht für eingetragene Lebenspartner, zwischenzeitlich geschiedene Partner und Kinder, für die in der Auszahlungsphase kein Kindergeld mehr bezogen wird.

Vorteile der Rüruprente

Die steuerliche Behandlung der Rüruprente bringt Besserverdienenden Vorteile in der Lebensphase mit hohem Einkommen. Durch die Möglichkeit, die laufenden Beiträge als Sonderausgaben von der Steuerschuld abzuziehen, begünstigt der Gesetzgeber den Abschluss dieser Form der Altersvorsorge.

Bis zum Jahr 2025 steigt die steuerliche Begünstigung gemäß gesetzlicher Regelung in der Anwartschaftsphase kontinuierlich an. Im Jahr 2014 können Steuerzahler maximal 78% der eingezahlten Prämien bzw. einen Höchstbetrag von 15.600 € als Sonderausgabe geltend machen. Der Anteil steigt auf maximal 100% an. Gedeckelt ist dieser mit einem Maximalbetrag von 20.000 € pro Jahr. Diese Werte gelten für ledige Steuerzahler. Deren jährliche Steuerersparnis beträgt damit derzeit bis zu 7.000 €. Für gemeinsam veranlagte Ehepartner ist jeweils der doppelte Höchstbetrag ansetzbar.

Sollte eine längere Arbeitslosigkeit eintreten, kann der Bezieher von ALG II- oder Hartz IV-Geldern beruhigt sein. Angespartes Kapital aus Verträgen nach dem Rürup-Modell gilt nicht als verwertbares Vermögen. Auch in Pfändungssituationen bleiben Beträge, die in einen Rürup-Rentenvertrag eingezahlt wurden, während der Ansparphase unangetastet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag die Förderkriterien erfüllt. Erst in der Rentenphase ist der Teil oberhalb der Pfändungsfreigrenze gefährdet. Damit bietet die Rüruprente gegenüber herkömmlichen Kapitallebensversicherungen und privaten Vorsorgeangeboten einen wichtigen Vorteil.

Beträge aus der Vereinbarung, die der Versicherte im Zusammenhang mit der möglichen Berufsunfähigkeit einbezahlt, unterliegen auch der steuerlichen Sonderbehandlung. Wenn sie 50% der laufenden Prämie nicht übersteigen, gelten sie als Abzugsposten für die Einkommensteuer. Bereits bei Vertragsfestlegung sollte der Versicherungsnehmer prüfen, ob die Höhe der einzuzahlenden Prämien variieren kann. So erhält er sich die Möglichkeit, die Beiträge an unvorhersehbare finanzielle Situationen anzupassen. Da kann sinnvoll sein, wenn es finanzielle Engpässe gibt. Dann können Versicherte mit niedrigeren Sparbeträgen (oder vorübergehenden Nullprämien) den Vertrag fortsetzen. Andererseits ist es auch möglich, extra große Sonderzahlungen vorzunehmen, wenn das Geld dafür vorhanden ist.

Der Rentenbeginn ist nur insofern an ein bestimmtes Alter des Sparers gebunden, als die erste Rate frühestens mit vollendetem 62. Lebensjahr zurückzahlbar ist. Das gilt für alle Verträge ab 2012. Der Gesetzgeber lässt bei der Vertragsgestaltung der Rüruprente die Freiheit, den Beginn individuell in ein späteres Lebensjahr zu verlegen. Dies kommt Freiberuflern zugute, die über das allgemeine Rentenalter hinaus arbeiten möchten.

Nachteile der Rüruprente

Rürup-Sparverträge werden steuerlich begünstigt, jedoch nicht staatlich bezuschusst. Für Versicherte mit einem niedrigen Einkommen lohnt sich der Abschluss daher nicht, da sie bei ihrer geringen Steuerschuld keine Sonderbelastungen in Abzug bringen können. Nicht jede Rüruprente beinhaltet eine Beitragsgarantie. Bei Abschluss des Vertrags empfiehlt es sich für den Sparer, die zugesicherte Höhe der Rentenauszahlung sowie den Punkt Überschussbeteiligung genau zu prüfen. Bezogene Leistungen aus Rüruprenten sind zu versteuern. Das heißt in der Auszahlungsphase zählen diese Beträge – genau wie gesetzliche Rentenbezüge – als Einkommen des Steuerpflichtigen.

Kriterien für den Abschluss einer Rüruprente

Um die individuell günstigste Variante einer Rüruprente herauszufinden, sollte der Verbraucher die Angebote der Versicherungen genau unter die Lupe nehmen. Folgende Aspekte sollte er vergleichen:

  • Um welche Form von Sparplan handelt es sich generell? Aktuell unterscheidet man zwischen drei grundlegenden Arten: klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung und Fondssparpläne. Die beiden letzteren Typen bergen das Risiko eines höheren Verlusts. Andererseits halten Sie auch größere Gewinnchancen bereit.

  • Was geschieht, wenn der Versicherte noch in der Ansparphase verstirbt? Um den kompletten Verfall der bisher geleisteten Prämien zu verhindern, ist eine Zusatzvereinbarung über eine Hinterbliebenenrente oder evtl. über eine Beitragsrückzahlung erforderlich. Die Konditionen hierfür weichen bei den einzelnen Anbietern voneinander ab.

  • Wie sehen die Leistungen im Todesfall des Versicherungsnehmers während der Auszahlungsphase aus? Um den Ehepartner oder die Kinder zu begünstigen, sollte ein entsprechender Zusatzpassus im Vertrag diese Leistungen vorsehen. Im Vertrag wird dann ein Teil des eingezahlten Betrags als Hinterbliebenenrente deklariert. Der Prozentsatz, der als Witwen- oder Waisenrente zur Auszahlung kommt, variiert von Vertrag zu Vertrag.

  • Gibt es eine Rentengarantiezeit und wie lautet sie? Manche Angebote haben keine garantierte Auszahlungsspanne und sind nur als Leibrente (monatliche Fixbeträge) auf Lebenszeit gestaltbar.

  • Was passiert mit den einzelnen Beitragsteilen bei Zahlungsschwierigkeiten des Verbrauchers? Bisweilen können nur beide Komponenten (Rententeil und Berufsunfähigkeitsanteil) gleichzeitig beitragsfrei gestellt werden. Daraus resultieren Unwägbarkeiten hinsichtlich der Leistungshöhe sowie der steuerlichen Behandlung.

  • In welcher Höhe werden die Leistungen im Alter den jetzigen Kaufkraftverlust durch die Beitragsprämien ausgleichen? Nicht jedes Angebot hält eine Garantiezusage bereit, dass die künftigen Auszahlungen mindestens so hoch wie die Einzahlungen sein werden.

  • Für jeden Selbstständigen empfiehlt sich außerdem zu überlegen, ob und welche Mischung an Vorsorgeangeboten die persönlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse am besten erfüllt. So steht die Frage einer freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung für einige Bevölkerungsgruppen durchaus im Raum. Dazu gehören insbesondere Hausfrauen, Angehörige der Berufsstände Arzt, Anwalt oder Steuerberater. Die individuelle Beitragshöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das aktuelle Einkommen, die Lebensdauer und der gewünschte Auszahlungsbetrag sind typische Einflussgrößen.

Tipp zur Rürup Rentenversicherung

Selbstständige können mit dem Abschluss einer Rüruprente Steuern sparen und sich für das Alter ein Grundeinkommen sichern. Die individuelle Ausgestaltung und Kombination mit anderen Vorsorgemöglichkeiten bedarf präziser Untersuchungen. Gerade im Niedrigeinkünfte-Bereich kann statt der Rüruprente auch ein Riestervertrag in Frage kommen. Seit dem Altersvorsorge-Verbesserungs-Gesetz aus dem Jahr 2013 sind die Transparenzanforderungen an die Vertragsgestaltung zugunsten der Verbraucher gestiegen.